Berlin - Die Bundesregierung will Kriminellen das Handwerk legen, die aus der missbräuchlichen Anerkennung von Kindern ausländischer Frauen ein Geschäftsmodell gemacht haben. Ein dazu vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ausländerbehörde einer Vaterschaftsanerkennung künftig zustimmen muss. Allerdings nur dann, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. "Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden müssen", heißt es in dem Entwurf.