Justiz Oberlandesgericht kippt Masken-Beschluss von Weimarer Richter

 Foto: dpa-Zentralbild

Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Corona-Maskenpflicht an Schulen ist vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden.

 
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Weimar/Erfurt/Jena - Ein Familienrichter des Amtsgerichts Weimar hatte im April bundesweit für Aufregung gesorgt, weil er die Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen für rechtswidrig erklärte. Kritiker bezweifelten seine Zuständigkeit. Nun wurde sein Beschluss kassiert.

Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Corona-Maskenpflicht an Schulen ist vom Oberlandesgericht in Jena gekippt worden. Der Familienrichter habe keine Zuständigkeit für die ihm vorgelegte Frage gehabt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) in einer Mitteilung am Mittwoch mit. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege "allein den Verwaltungsgerichten". 

Das OLG hob den Beschluss des Familienrichters auf, ließ aber die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls zu.

Der Weimarer Amtsrichter hatte auf dem Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen entgegen dem geltenden Hygienekonzept des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Die Entscheidung war bundesweit diskutiert und kritisiert worden.

In seinem Beschluss hatte sich der Familienrichter auf drei Gutachten gestützt, die die Wirksamkeit verschiedener Corona-Schutzmaßnahmen in Abrede stellen. Außerdem hatte der Richter erklärt, Schulen spielten für den Verlauf der Pandemie keine Rolle.

Geklagt hatte vor dem Gericht eine Mutter zweier Kinder. Der Richter hatte daraufhin in seinem Beschluss die Maskenpflicht für alle Kinder an den Schulen für unzulässig erklärt - also auch für Kinder aus Familien, die überhaupt nicht gegen die Maskenpflicht vorgegangen waren. Das Thüringer Bildungsministerium hatte dieses Vorgehen angezweifelt und sich schließlich juristisch gegen die Entscheidung des Familienrichters gewehrt.

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