Nach einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts darf eine Frau nicht mehr als Schöffin am Landgericht Erfurt arbeiten, die in der Vergangenheit mindestens eine rechtsextreme Demonstration angemeldet hatte. Die Frau habe aus Sicht des zuständigen Strafsenats gegen das Mäßigungsgebot verstoßen, das auch für ehrenamtliche Richter wie sie gelte, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts am Donnerstag in Jena mit. „Bereits wegen dieses Verstoßes war die Enthebung von dem Schöffenamt unumgänglich, sodass der Senat nicht mehr über die Frage entscheiden musste, ob Zweifel an der besonderen Verfassungstreue der Schöffin bestehen.“
Justiz Mutmaßliche Rechtsextremistin darf nicht mehr als Schöffin arbeiten
Sebastian Haak 16.03.2023 - 19:36 Uhr