Stuttgart - Im juristischen Alltag gilt die Regel, dass Oben Unten sticht. Obergerichte können die Urteile der unteren Instanzen korrigieren, aufheben, mehr oder weniger charmant beiseitewischen. Dass die Eingangsinstanzen den Spieß umdrehen, ist im System hingegen nicht vorgesehen. Das Verwaltungsgericht in Köln hat genau dies nun getan. Die Klage eines schwer kranken Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung hat das Gericht abgewiesen – und im Urteil keinen Zweifel daran gelassen, dass es wesentliche Punkte „anders als das Bundesverwaltungsgericht“ sieht.
Justiz Zwei Gerichte streiten über Sterbehilfe
Christian Gottschalk 15.12.2020 - 13:43 Uhr