Die Mitschülerin wurde am Hals verletzt, die Stiche waren aber nicht lebensgefährlich. Die Wunde, so heißt es, konnte in der Klinik mit vier Stichen genäht werden. Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass von der Jugendlichen weitere ähnliche Taten zu erwarten sind. Daher könne es sein, dass ihre Unterbringung in einer Psychiatrie geprüft werden müsse.