Jugendliche und ihre erste Wohnung So gelingt der Auszug aus dem Elternhaus

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Tschüss, Hotel Mama! Für Studium oder Ausbildung ziehen viele Jugendliche in eine andere Stadt. Worauf es bei Mietvertrag, Übergabe und Versicherungen ankommt.

 
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Die Kisten sind gepackt. Doch damit fängt der Stress in der ersten eigenen Wohnung erst an. Foto: Adobe Stock/Peter Schreiber Media

Ausbildungsbeginn oder Semesterstart – damit beginnt für zahlreiche junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt, der oft mit dem Auszug aus dem Elternhaus verbunden ist. Eine gute Planung und Vorbereitung sind dabei das A und O.

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„Besonders wichtig ist es, sich bereits im Vorfeld eine Übersicht über die Kosten zu verschaffen, die auf einen zukommen“, sagt Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz. „Dabei sind neben Miete, Strom, Betriebskosten, Heizung und Internet auch Rundfunkbeitrag, Kaution und Versicherungen sowie Ausgaben für Freizeit und Alltag zu berücksichtigen.“

Mietvertrag prüfen

Bevor junge Erwachsene ihren ersten Mietvertrag unterschreiben, sollten sie diesen unbedingt gründlich prüfen. „Hierbei ist darauf zu achten, ob alle persönlichen Angaben sowie die Wohnungsbeschreibung korrekt sind“, rät Brandl. Entspricht etwa die angegebene Wohnfläche der Realität und sind alle erwähnten Räume wie Keller oder Dachboden, aber auch eine Einbauküche nutzbar und die Geräte funktionstüchtig? „Die Kaution darf außerdem drei Monatskaltmieten nicht übersteigen“, ergänzt Brandl. „Ist die Höhe ausgeschöpft, ist es nicht erlaubt, eine zusätzliche Bürgschaft von den Eltern zu verlangen. Ebenfalls verboten ist, alle Nebenkosten auf die Mieter umzulegen.

Unzulässig sind zum Beispiel die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung.“ Übrigens: Enthält der Mietvertrag Klauseln beispielsweise zu Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, können diese ungültig sein. Um späteren Ärger zu vermeiden, empfiehlt die Juristin, bei der Schlüsselübergabe Schlüsselanzahl, Zählerstände für Gas, Wasser und Strom sowie eventuelle Mängel in der Wohnung wie eine gesprungene Fliese im Bad im Übergabeprotokoll festzuhalten.

Dispo und Einwohnermeldeamt

Sinnvoll ist, bereits vor dem Umzug Adressänderungen bei Banken, Ärzten, Behörden und Co. zu veranlassen sowie Daueraufträge oder Lastschrifteinzüge für regelmäßige Zahlungen einzurichten. Um für die Startphase finanzielle Spielräume zu haben kann man mit der kontoführenden Bank über die Einräumung eines Disporahmens sprechen. Der Dispositionskredit sollte allerdings keine Dauereinrichtung sein – sonst ist er zu teuer. „Außerdem müssen sich Mieter innerhalb von 14 Tagen mit ihrem Personalausweis und einer Wohnbescheinigung vom Vermieter beim Einwohnermeldeamt am neuen Wohnort ummelden“, so Brandl.

Für den Umzug trommeln die meisten ein paar Freunde als Helfer zusammen. Doch wenn der hilfreiche Freund eine Kiste mit Geschirr fallen lässt oder auf ein herumliegendes Handy tritt, kann das teure Folgen haben. Auf dem Schaden bleibt meistens der Besitzer sitzen und kann ihn nicht von seinem Helfer einfordern. Denn juristisch gesehen sind Freundschaftsdienste sogenannte Gefälligkeiten – und dann gehen Gerichte von einem „stillschweigenden Haftungsausschluss“ aus.

„Die freiwilligen Helfer möchten eine Gefälligkeit erweisen, aber nicht für eine eventuelle Haftung geradestehen“, erklärt Thomas Hollweck, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verbraucherrecht aus Berlin. Gesellschaftlich gesehen ist das auch durchaus sinnvoll – denn sonst würde man aus Angst vor finanziellen Folgen gar keine Helfer mehr finden.

Für den Betroffenen ist es dennoch ärgerlich. Denn gerade Azubis und Studenten kalkulieren mit einem knappen Budget. Sich eine eigene Wohnung zu finanzieren, ist trotz Azubi-Gehalt beziehungsweise Nebenjob häufig schwierig. Daher gibt es diverse Unterstützungsangebote, um das persönliche Budget aufzustocken.

Und was ist mit dem Kindergeld?

„Eltern von Kindern, die unter 25 sind und studieren oder eine Ausbildung machen, sind meist kindergeldberechtigt“, erklärt Ergo-Juristin Brandl. „Dieses können sie an ihr Kind weitergeben.“ Darüber hinaus sind auch Mietzuschüsse über das BAföG beziehungsweise die Berufsausbildungsbeihilfe oder Wohngeld möglich. „Mieter sollten prüfen, welche Förderungen für sie infrage kommen, und diese rechtzeitig beantragen“, so die Expertin. Das Wohngeld kann jedoch durch den Bezug anderer Sozialleistungen ausgeschlossen sein.

Wer aus dem heimeligen Elternhaus auszieht, muss aber von da an nicht nur seinen Alltag selbst organisieren, sondern meist auch finanziell auf eigenen Beinen stehen. Das bedeutet auch, für verursachte Schäden zu haften. „Vor den möglicherweise hohen Kosten schützt eine Privat-Haftpflichtversicherung“, sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV). „Grundsätzlich sollte daher jeder eine Haftpflichtversicherung haben.“

Wie lange Kinder in der Versicherung der Eltern mit eingeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Anbieter. „Bei den meisten Haftpflichtpolicen sind Kinder mitversichert, solange sie sich in der Erstausbildung befinden – auch wenn sie bereits ausgezogen sind“, erläutert Frenz. Studenten und Azubis sollten daher die elterlichen Unterlagen prüfen, bevor sie eine eigene Police abschließen.

Sicher ist sicher

Auch eine Hausratversicherung kann sich lohnen – auch wenn die Erstausstattung einer Wohnung meistens nicht hochwertig ist. Denn wenn Kaffeemaschine oder Fernseher durch einen Überspannungsschaden kaputtgehen oder der teure Laptop bei einem Einbruch gestohlen wird, ist guter Rat teuer – und das Loch in der meist knapp kalkulierten Haushaltskasse ziemlich groß. „Die meisten merken erst dann, wie wichtig es sein kann, finanziell abgesichert zu sein“, so die Versicherungsexpertin.

Auch die Eltern merken oft erst, dass etwas fehlt, wenn die Kinder dann ihrer Wege gegangen sind und die erste eigene Wohnung bezogen haben. Das einst turbulente Familienheim wirkt dann plötzlich gespenstisch still. Und was für den Nachwuchs ein wichtiger Lebensschritt ist, kann die Eltern in eine schwere Sinnkrise stürzen. Statistisch gesehen werden die meisten Ehen geschieden, wenn Kinder kommen – und wenn die Kinder gehen. Weil man dann plötzlich nichts mehr miteinander anzufangen weiß.

Was Studierende bei Minijob und Co. beachten müssen
Das Studentenleben kann teuer sein. Um Miete, Internet, Lebensmittel und Freizeit zu finanzieren, sind viele dann auf einen Nebenjob angewiesen. Dafür haben Studenten unterschiedliche Möglichkeiten wie Minijobs, Midijobs oder eine Werkstudenten-Tätigkeit. Minijobs als Kellner, Barkeeper oder Kassierer sind bei Studenten sehr beliebt. Der monatliche Verdienst bei einer solchen Tätigkeit darf maximal 538 Euro betragen. „Studierende haben dadurch den Vorteil, keine zusätzlichen Abgaben für Krankenversicherung sowie Arbeitslosen- und Pflegeversicherung leisten zu müssen“, erklärt Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschutz.