Arnstadt - Wenn Jugendliche unter 18 Jahren oder Heranwachsende im Alter bis 21 Jahre straffällig werden, dann ist das ein Fall für die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes. „264 Anklageschriften, 54 Diversionsverfahren und 20 Strafbefehle sind im Jahr 2020 im Jugendamt zur weiteren Bearbeitung eingegangen“, berichtet Jugendamtsleiter Jens Jödicke im kürzlich vorgelegten Jahresbericht. Damit waren es insgesamt 349 Strafsachen und somit 22 mehr als im Jahr zuvor.