„Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen.“ Das mag auf manchen zutreffen. Nicht aber auf die Kameraden der Feuerwehr. In der Satzung des Thüringer Feuerwehr-Verbandes ist unter anderem festgeschrieben: „Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch … die Förderung der Alterskameradschaft. In den Verbänden und Vereinen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Dermbach steht das nicht nur auf dem Papier, sondern wird auch gelebt. Die Alters- und Ehrenkameraden sind und werden nicht vergessen.