Karlsruhe - Das Möbelsystem "USM Haller" gilt als Designklassiker – aber sind die Regale und Sideboards auch urheberrechtlich geschützte Kunstwerke? Um diese Frage dreht sich seit Jahren ein Rechtsstreit zwischen dem Schweizer Hersteller USM und einem Konkurrenten aus Nürnberg, mit dem sich am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt hat. Eine Entscheidung soll am 2. Juli fallen. (Az. I ZR 96/22)