Sonneberger Inzidenz unter 100 Pandemie wird mit Prosit der Gemütlichkeit verabschiedet

Schlossberg-Gastronom Matthias Maier hat die Kapazität seines Biergartens auf hundert Plätze verdoppelt. Neustart soll im Juli sein – „vielleicht auch im Juni“, sagt der Wirt. Foto: /Carl-Heinz Zitzmann

Die Corona-Lage macht’s möglich, Sonneberg kann ab Mittwoch wieder etwas freier aufatmen: Die Ausgangsbeschränkungen sind storniert, Biergärten und Freizeitstätten wollen in Kürze öffnen.

 
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Sonneberg/Rauenstein/Ernstthal - „Hauptsache ist, wir können wieder für die Leute da sein“, umreißt Marcel Rocho sein Ziel. Bis Freitag will der Gastwirt aus der Sonneberger Bahnhofstraße seine Gewölbe-Bar um eine Außengastronomie aufgerüstet haben. Dutzendweise Paletten hat er sich organisiert, um daraus auf dem Parkplatz eine Open-Air-Schenke zu zimmern. „Dass es wirklich ein Geschäft wird? Das glaube ich eher nicht“, bekennt der Gastronom. Aber zum Einstieg ins Wochenende will er definitiv die erste Chance nach sieben Monaten Zwangspause nutzen, um wieder Flagge zu zeigen. 20 Uhr am Freitag ist somit Premiere für den Holzlatten-Freisitz angesagt.

Etwas vorsichtiger geht Matthias Maier an die „neue Freiheit“ heran. Erst ab Juli will der Schlossberg-Hausherr den mittlerweile auf hundert Plätze vergrößerten Biergarten im Schatten des Sonneberger Wahrzeichens regelmäßig öffnen – nur auf Vorankündigung und in Verbindung mit Veranstaltungen bzw. einem Musik-Event, kündigt der 37-Jährige an. Auf Laufkundschaft unter der Woche zu hoffen? Ist seine Sache nicht: „Da entstehen nur Kosten, es kommt nicht genug rein.“ Die Schlossberg-Samstage sind immerhin schon jetzt bis in den Herbst hinein reserviert für Hochzeitsgesellschaften – „da bin ich komplett ausgebucht. Die Leute sehen ja allesamt wieder Licht am Horizont, dass wieder gefeiert werden darf.“

Personalfragen abklären

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises am Montag seit fünf Werktagen – und damit stabil im Sinne des Gesetzes – unter der 100er-Schwelle liegt, ergeben sich automatisch letzte Lockerungen in Bezug auf die Eindämmungsmaßnahmen der „Bundes-Notbremse“. Unter Beachtung des Übergangstags treten ab 9. Juni die diesbezüglichen Einschränkungen des Bundesgesetzes außer Kraft. Somit gelten ab Mittwoch im Landkreis nur noch die Maßnahmen der Thüringer Landesverordnung, die ebenfalls einen inzidenzabhängigen Stufenplan darstellen und ab einer stabilen Unterschreitung der Schwellenwerte von 50 bzw. 35 weitere Lockerungen vorsehen.

„Die 50er-Inzidenz ist für uns deutlich interessanter“, sagt Matthias te Kampe. Die Kundschaft des Betreibers des Finnhüttendorfs in Rauenstein rekrutiert sich zumeist aus Kinder- und Jugendgruppen. Und hier sind die jeweiligen Organisatoren auf einen gewissen Freiraum angewiesen, um ihren Schützlingen ein attraktives Programm anbieten zu können. „Schon ab dem 11. Juni hätten wir voll belegt sein können“, schildert te Kampe. Dann platzte die Buchung. Das Zugeständnis, 60 Prozent der Kapazitäten der Anlage nebenan des Rauensteiner Freibads auslasten zu dürfen, erweise sich als eher sperrige Angelegenheit. „Darauf wollen sich viele Gruppen kaum einlassen, dass sie nach dieser so langen Zeit womöglich von sich aus die Teilnehmerzahl reduzieren sollen.“

Ende Juni, wenn sich die Ansteckungsraten im Landkreis hoffentlich noch deutlicher nach unten abgesenkt haben, ist te Kampe optimistisch, dass deutlich mehr geht im Feriendorf im Frankenblick-Ortsteil. Heike Nöll fasst derweil den 18. Juni als Termin zum Neustart ins Auge. Dann soll die flotte Sause auf der Sommerrodelbahn in Ernstthal wieder drin sein.

Die Zeit bis dahin braucht Nöll für die Vorbereitung. Denn von Null auf hundert funktioniert das nicht. Der Imbiss muss wieder bestückt werden. Vor allem aber will abgeklopft sein, ob das bisherige Team überhaupt noch wie bisher parat steht. „Die warten ja nicht alle sieben Monate mit der Frage jeden Tag: Geht’s denn morgen wieder los?“

Der stellvertretende Landrat und Covid-19-Stabsleiter, Jürgen Köpper, jedenfalls ermuntert die Gewerbetreibenden, den sich abzeichnenden Lockerungen zu vertrauen: „Ich freue mich für alle Bürger unseres Landkreises, dass die Einschränkungen der Bundes-Notbremse ab Mittwoch hinter uns liegen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für unsere Gemeinschaft.“ Nun gelte es, weiter gegen das Virus zusammenzuhalten und auch noch die Inzidenz-Schwellenwerte von 50 und 35 zu unterschreiten – „dann können wir weitere Lockerungen in Anspruch nehmen. Mein Dank gilt allen Menschen unserer Region, die mit ihrem Verhalten zur Eindämmung der Pandemie beitragen.“

Die Lockerungen im Überblick

Das Außerkrafttreten der Einschränkungen der Bundesnotbremse ab dem 9. Juni bedeutet im Kreisgebiet:

  • den Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr
  • eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, so dass sich innen ein Haushalt mit zwei haushaltsfremden Personen, außen ein Haushalt mit vier haushaltsfremden Personen treffen kann (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
  • dass Schulen wieder den Präsenzunterricht ohne Wechselmodell aufnehmen können (Phase gelb – eingeschränkter Regelbetrieb, mit Testpflicht und Maskenpflicht für alle Klassenstufen)
  • dass die Außengastronomie wieder anlaufen kann (mit Kontaktnachverfolgung)
  • dass der übrige Einzelhandel wieder ohne Termin und Kontaktnachverfolgung öffnen darf für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene
  • dass Veranstaltungen im Außenbereich wieder möglich sind, sofern ihre Durchführung zehn Werktage vorher beim Gesundheitsamt beantragt wird und die Behörde die Veranstaltung erlaubt (teilnehmen dürfen dann Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Hotels und Pensionen mit Kontaktnachverfolgung und einer maximalen Belegung von 60 Prozent ihrer Beherbergungskapazität öffnen können für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene (Innengastronomie dürfen Hotels und Pensionen nur für ihre Übernachtungsgäste anbieten, die Gäste haben vor dem erstmaligem Betreten der Einrichtung sowie jeweils nach Ablauf von 72 Stunden erneut ein negatives Testergebnis vorzulegen)
  • dass Campingplätze und Ferienwohnungen mit Kontaktnachverfolgung wieder öffnen können
  • dass Reisebusveranstaltungen für tagestouristische Angebote wieder erlaubt sind (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Schwimmbäder im Außenbereich wieder öffnen können
  • dass Museen, Schlösser, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten im Außenbereich und im Innenbereich wieder öffnen können (innen jedoch mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Musikschulen für Kleinstgruppen mit maximal fünf Personen wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Gesangs- und Blasmusikunterricht als Einzelunterricht stattfinden kann (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
  • dass Chor- und Orchesterproben (im außerschulischen Freizeitbereich) sowie Gemeindegesang unter freiem Himmel wieder erlaubt sind
  • dass organisierter Sportbetrieb unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zwanzig Personen wieder möglich ist (mit Kontaktnachverfolgung)
  • dass Freizeitsport und kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zehn Personen wieder stattfinden können.

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