Die Zeit bis dahin braucht Nöll für die Vorbereitung. Denn von Null auf hundert funktioniert das nicht. Der Imbiss muss wieder bestückt werden. Vor allem aber will abgeklopft sein, ob das bisherige Team überhaupt noch wie bisher parat steht. „Die warten ja nicht alle sieben Monate mit der Frage jeden Tag: Geht’s denn morgen wieder los?“
Der stellvertretende Landrat und Covid-19-Stabsleiter, Jürgen Köpper, jedenfalls ermuntert die Gewerbetreibenden, den sich abzeichnenden Lockerungen zu vertrauen: „Ich freue mich für alle Bürger unseres Landkreises, dass die Einschränkungen der Bundes-Notbremse ab Mittwoch hinter uns liegen. Das ist ein ganz wichtiger Schritt für unsere Gemeinschaft.“ Nun gelte es, weiter gegen das Virus zusammenzuhalten und auch noch die Inzidenz-Schwellenwerte von 50 und 35 zu unterschreiten – „dann können wir weitere Lockerungen in Anspruch nehmen. Mein Dank gilt allen Menschen unserer Region, die mit ihrem Verhalten zur Eindämmung der Pandemie beitragen.“
Die Lockerungen im Überblick
Das Außerkrafttreten der Einschränkungen der Bundesnotbremse ab dem 9. Juni bedeutet im Kreisgebiet:
- den Wegfall der allgemeinen Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr
- eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen, so dass sich innen ein Haushalt mit zwei haushaltsfremden Personen, außen ein Haushalt mit vier haushaltsfremden Personen treffen kann (Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt)
- dass Schulen wieder den Präsenzunterricht ohne Wechselmodell aufnehmen können (Phase gelb – eingeschränkter Regelbetrieb, mit Testpflicht und Maskenpflicht für alle Klassenstufen)
- dass die Außengastronomie wieder anlaufen kann (mit Kontaktnachverfolgung)
- dass der übrige Einzelhandel wieder ohne Termin und Kontaktnachverfolgung öffnen darf für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene
- dass Veranstaltungen im Außenbereich wieder möglich sind, sofern ihre Durchführung zehn Werktage vorher beim Gesundheitsamt beantragt wird und die Behörde die Veranstaltung erlaubt (teilnehmen dürfen dann Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Hotels und Pensionen mit Kontaktnachverfolgung und einer maximalen Belegung von 60 Prozent ihrer Beherbergungskapazität öffnen können für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene (Innengastronomie dürfen Hotels und Pensionen nur für ihre Übernachtungsgäste anbieten, die Gäste haben vor dem erstmaligem Betreten der Einrichtung sowie jeweils nach Ablauf von 72 Stunden erneut ein negatives Testergebnis vorzulegen)
- dass Campingplätze und Ferienwohnungen mit Kontaktnachverfolgung wieder öffnen können
- dass Reisebusveranstaltungen für tagestouristische Angebote wieder erlaubt sind (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Schwimmbäder im Außenbereich wieder öffnen können
- dass Museen, Schlösser, Burgen und andere Sehenswürdigkeiten im Außenbereich und im Innenbereich wieder öffnen können (innen jedoch mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Musikschulen für Kleinstgruppen mit maximal fünf Personen wieder öffnen können (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Gesangs- und Blasmusikunterricht als Einzelunterricht stattfinden kann (mit Kontaktnachverfolgung und nur für Personen, die einen aktuellen, negativen Test vorweisen können sowie für vollständig Geimpfte und Genesene)
- dass Chor- und Orchesterproben (im außerschulischen Freizeitbereich) sowie Gemeindegesang unter freiem Himmel wieder erlaubt sind
- dass organisierter Sportbetrieb unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zwanzig Personen wieder möglich ist (mit Kontaktnachverfolgung)
- dass Freizeitsport und kommerzielle Sportangebote unter freiem Himmel für Gruppen mit maximal zehn Personen wieder stattfinden können.