Meiningen - Unter anderem muss dann in mehr Situationen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, etwa auf Wochenmärkten und allen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen versammeln. Auch dürfen bestimmte Einrichtungen zur Freizeitgestaltung, etwa Vereinsheime und Jugendhäuser, nicht mehr genutzt werden.