Durch den Rechtskreiswechsel, der für alle beteiligten nur größeren bürokratischen Aufwand bedeute, sei die Sicherheit, dass die Kosten der Unterbringung im Wege der Spitzabrechnung erstattet werden, vorbei. „Die Flüchtlingsunterbringung ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises und da gehört es zum ehrlichen und fairen Umgang miteinander, dass die Landkreise für die Erfüllung dieser Aufgaben angemessen ausgestattet werden“, so Reum weiter. Mirjam Kruppa versprach, die Probleme, Sorgen und Nöte des Landkreises mit nach Erfurt zu nehmen. Dort müssten sie nur auch einmal wahrgenommen werden, um an manchen Dingen wirklich etwas ändern zu können.