Grenzen der Computertechnik
Der Kern der Rechtsprechung seien die mündlichen Verhandlungen, erklärte Theede. "Gerade im Zivilrecht ist es der größte Erfolg, wenn sich die Parteien dort einigen können." Mit einem Computer sei dies kaum möglich. Er verwies auf das Grundgesetz, das festlegt, dass die rechtssprechende Gewalt Menschen anvertraut sein muss. Es gebe sicher juristische Sachverhalte, die nach schematischen Betrachtungen beurteilt werden. Dafür könnten Hilfssysteme entwickelt werden, die Richtern die Arbeit erleichtern. Als Fallbeispiel nannte er Trunkenheitsfahrten, nach denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr und zusätzlich ein Führerscheinentzug verhängt werden.