Infektionsschutz Kreis Sonneberg setzt die 3G-Schranke in Kraft

Impfbuch, Zertifikat auf dem iPhone oder ein offizieller Schnelltest – all das braucht’s jetzt zum Einlass ins Sonneberger Nacht- und Kulturleben. Foto: Zitzmann/Zitzmann

Ab 23. Oktober gilt im Kreis Sonneberg in Teilbereichen die 3G-Regel. Das Landratsamt wollte das in dieser Form nicht, ist aber den Weisungen des Gesundheitsministeriums unterworfen.

 
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Sonneberg - Die Sonneberger sollten ab sofort besser ihren Impf-Ausweis am Mann haben, wenn sie in eine Gaststätte einkehren wollen. Oder die entsprechende Nachweis-App auf dem Handy installiert, damit’s mit dem Spielzeugmuseum-Abstecher klappt. Wer stattdessen auf sein Genesenen-Zertifikat mit dem Landratsamtsstempel vertraut, um etwa in der Eishalle einzuchecken? Tut gut dran vorab aufs Ausstellungsdatum zu schauen, bekanntlich verfristet das Papier als Gleichstellungsnachweis mit Geimpften nach einem halben Jahr.

Per Allgemeinverfügung wird im Landkreis ab 23. Oktober die 3G-Regelung in geschlossenen Räumen für Gaststätten, für öffentliche Veranstaltungen, zur Ausübung von Sport (ausgenommen dem organisierten Sportbetrieb sowie dem Schwimm- und Sportunterricht) und für touristische Beherbergungen eingeführt. Zugang haben dann nur asymptomatische Personen, die negativ getestet, vollständig geimpft oder eben genesen sind.

Gemäß Thüringer Frühwarnsystem befindet sich der Landkreis seit 16. Oktober nicht mehr in der Basisstufe, sondern im Warnstufenbereich. Entsprechend der Vorgaben des Corona-Eindämmungserlasses ist das Landratsamt als örtlich zuständige untere Gesundheitsbehörde in Folge zur Prüfung bzw. zum schrittweisen Erlass weiterer Maßnahmen verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommt der Kreis nun auf Grundlage der Allgemeinverfügung Nr. 7/2021 nach, „die inhaltlich eng mit dem Thüringer Gesundheitsministerium abgestimmt wurde“, so Kreissprecher Michael Volk am Freitag.

„Ober sticht Unter“

Dass das Landratsamt die 3G-Regel all den Gast- und Freizeitstätten bzw. deren Kunden gerne erspart hätte, ist kein großes Geheimnis. Wie am Dienstag berichtet, hatte die Behörde mit Schreiben vom 18. Oktober das Gesundheitsministerium um eine differenzierte Betrachtung gebeten, was das Eindämmungs-Reglement betrifft. Demnach spiele sich das Infektionsgeschehen vor allem in den Schulen ab, wurde gegenüber Erfurt ins Feld geführt. Der Ausbruchsherd liege am Neuhäuser Gymnasium mit zwölf positiv Getesteten, schrieben die Sonneberger dem Ministerium. Die Infektionsketten hätten hernach weitere Schulen im Kreisgebiet bzw. Familien mit in der Summe 20 Fällen erreicht. Keine Virus-Spur führe hingegen bislang zu Saunen, Schwimmbädern, Kneipen, zu Pensionen oder Veranstaltungen. Von daher mache es eher Sinn Schulen zu schließen, konkret das Neuhäuser Gymnasium, wo die Corona-Nachweise mit Stand von Anfang der Woche in acht Klassen streuten.

Letztlich folgt das Land aber den eigenen Regeln – und das Landratsamt muss folgen. „Ober sticht Unter“ fasst es Volk zusammen. Man sei weisungsgebundenen. Einen eigenen Spielraum hat die Kreisverwaltung mithin nicht.

Klassen in Quarantäne

Gemäß der Festlegungen der Corona-Verordnung gilt also mit 23. Oktober die 3G-Regel in geschlossenen Räumen für Gaststätten, für öffentliche Veranstaltungen, zur Ausübung von Sport und zur Übernachtung in Hotels und Pensionen. Zugang zu diesen Bereichen haben dann in aller Regel nur asymptomatische Personen, die aktuell negativ getestet sind oder nachweislich vollständig geimpft bzw. genesen sind.

Ausgenommen sind Kinder frei von Krankheitssymptomen bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder. Von der Verpflichtung ebenfalls ausgenommen sind asymptomatische Schüler, wenn sie den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.

Da dies in den Herbstferien nicht ohne weiteres gegeben ist, weist das Landratsamt darauf hin, dass die Testangebote in den Teststellen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre weiterhin kostenlos sind. Aufhorchen können an dieser Stelle die Betroffenen, so an der Schalkauer Gemeinschaftsschule. Wie das Landratsamt mitteilt, sind hier zwischenzeitlich mehrere Klassenverbände zu häuslicher Quarantäne vergattert worden. Insgesamt geht das Landratsamt aber davon aus, dass die am Montag beginnenden Herbstferien ihren Teil beitragen werden, um das Corona-Geschehen an den Schulen im Kreis wieder zu entspannen.

Selbsttests vor Ort möglich

Die Allgemeinverfügung gilt bis auf weiteres, so Volk. „ Sie wird anhand des Infektionsgeschehens fortlaufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit geprüft.“ Die Details der Regelungen lauten im Überblick wie folgt:

Die 3G-Plus-Regel im Bereich von Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes gilt nicht bei der Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke sowie für nichtöffentliche Betriebskantinen.

Die Regelung gilt im Bereich des Zugangs zur Ausübung von Sport zum Beispiel auch für Schwimmbäder, Saunen, Eishallen, Fitnessstudios und Sporthallen. Ausgenommen sind hier der organisierte Sportbetrieb sowie der Schwimm- und Sportunterricht.

Im Geltungsbereich entgeltlicher Übernachtungen zu touristischen Zwecken ist mindestens eine Testung bei Anreise und wiederholend jeweils spätestens nach Ablauf von 72 Stunden während des Aufenthalts zu erbringen.

Das geforderte negative Testergebnis kann durch einen PCR-Test (der nicht mehr als 48 Stunden zurückliegt), durch einen alternativen Test im Sinne eines Nukleinsäure-Amplifikationsverfahrens (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt), durch einen anerkannten Antigenschnelltest (der nicht mehr als 24 Stunden zurückliegt) oder durch einen vor Ort durchgeführten Selbsttest erbracht werden.

Die erweiterte lokale Eindämmungsmaßnahme orientiere sich an den verpflichtenden Leitplanken des Thüringer Corona-Eindämmungserlasses, heißt es. Zahlreiche andere Thüringer Kreise und Städte, die bereits zuvor Warnstufe 1 erreicht hatten, haben ähnliche Regelungen für ihre Gebietskörperschaften erlassen, so das Landratsamt. „Ziel der Maßnahme ist es, die Sieben-Tage-lnzidenz des Landkreises Sonneberg wieder deutlich zu senken, um auch die Zahl weiterer Hospitalisierungen gering und beherrschbar zu halten.“

Dazu sind lnfektionsfälle insbesondere durch Einführung weiterer Testpflichten für die lnanspruchnahme infektionsgefährdeter Bereiche in geschlossenen Räumen schnell ausfindig zu machen und durch Folgemaßnahmen eine weitere Verbreitung einzudämmen, schließt die Mitteilung.

Warnstufe 3 in Sicht?

Dass es bei dem Regelwerk vom Sonnabend allzu lange bleiben wird, ist übrigens keineswegs ausgemacht. Die Region zwischen Rennsteig, Schaumberger Land, Föritztal und Sonneberg strebt mit großen Schritten – zur Erinnerung: vorvergangenen Freitag galt noch die Basisstufe grün – der Warnstufe 3 entgegen. Der entsprechende Frühwarnindikator ist erreicht, sobald mehrere Tage die Hürde von 200 Neuinfektionen, hochgerechnet auf 100 000 Einwohner, gerissen wird. Am 22. Oktober fehlte da nicht mehr viel. Wegen 105 nachweislich bestätigten Ansteckungen binnen sieben Tagen lag die Inzidenz in hiesigen Gefilden bei einem Wert von 184.

Obwohl aber das Virus grassiert, so überstrapaziert es aktuell nicht die Möglichkeiten des Krankenhaussektors. Auch am Freitag blieb es mit zwei Patienten bei einer Hospitalisierungsrate von 3,5 – und damit im „grünen“ Bereich, zumindest was die Grenzwerte anbelangt.

Gleichwohl richtet sich das Landratsamt Sonneberg darauf ein, womöglich in Kürze weiter nachschärfen zu müssen bei den Schutzmaßnahmen. Am Montag wird es hierzu ein intensives Gespräch im Krisenstab des Landkreises geben, kündigt Volk an – die Fallzahlentwicklung vom bevorstehenden Wochenende wird dann die Basis liefern zur Frage, ob mehr oder weniger Handlungsdruck besteht.

Die Oktober-Impfaktionen

Im Landkreis Sonneberg gibt es im laufenden Monat noch folgende Gelegenheiten einer kostenlosen Coronavirus-Schutzimpfung ohne Termin im Impfzentrum in der Köppelsdorfer Straße:

•Samstag, 23. Oktober, 14.30 bis 20.30 Uhr: Impfen ohne Termin

•Freitag 29. Oktober, 14.30 bis 24 Uhr: Halloween Party + Impfen ohne Termin

•Samstag, 30. Oktober, 7.30 bis 13.30 Uhr: Impfen ohne Termin.

Impfen vor Ort und ohne Termin im Impfbus:

•Freitag, 22. Oktober, 18 bis 21 Uhr: Sonneberger Ballnacht der Kreissportjugend (Parkplatz Lohau-Schule Sonneberg)

Mehr dazu unter www.impfen-thueringen.de. Infos zu den Angeboten von Antigenschnelltests für die Bevölkerung im Landkreis Sonneberg finden Interessierte unter https://www.kreis-sonneberg.de/coronavirus/informationen-zu-schnelltests-im-landkreis-sonneberg.

Infos zum Testzentrum des DRK

Das Landratsamt Sonneberg informiert über folgende Verfahrensweisen des Testzentrums Sonneberg des DRK Sonneberger Kreisverband in der ehemaligen Schule Köppelsdorf (Neuhäuser Straße 3),

PCR Abstrichstelle

•Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 12:30 bis 14:30 Uhr

•Möglich nur mit Terminvergabe unter Telefon 116117

•Gültigkeit im Rahmen der 3G-Zugangsregelung: 48 Stunden

Schnelltestzentrum

•Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag 16:30 bis 18:30 Uhr / Samstag 10:30 bis 12:30 Uhr (nur nach Terminvergabe und Zahlungseingang – keine Spontanbesuche möglich; siehe unten)

•Gültigkeit von Antigenschnelltests im Rahmen von Zugangsregelungen: 24 Stunden

•Kostenfreie Testmöglichkeit (Abrechnung erfolgt über KVT) für

-Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre (Ausweis notwendig)

-Schwangere (Nachweis notwendig)

-nicht impffähige Personen (ärztliches Attest notwendig)

•Kosten: 15,- Euro pro Test

•Die Testgebühr muss vorher an den Kreisverband überwiesen werden oder bar ausschließlich in der Kreisgeschäftsstelle (Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 35, 96515 Sonneberg) eingezahlt werden:

Sparkasse Sonneberg

Verwendungszweck: Schnelltestgebühr

Konto: 30 40 82 554 / BLZ: 840 547 22

IBAN: DE12 8405 4722 0304 0825 54 / BIC: HELADEF1SON

•Die Testdurchführung eines kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe unter Telefon 03675 753330 und Zahlungseingang der Überweisung bzw. Nachweis der Barzahlung in der Kreisgeschäftsstelle.

•Spontan erscheinende Bürger für kostenpflichtige Tests werden abgewiesen, da im Testzentrum keine Gelder kassiert werden.

•Die Dokumentation und Information an das Testteam Schnelltest erfolgt durch eine tägliche E-Mail-Mitteilung der zu testenden Personen analog der PCR Liste der KVT seitens der Kreisgeschäftsstelle.

•Für das Schnelltestzentrum ist es wünschenswert, vorab die Corona Warn App zu installieren und eine entsprechende Registratur durchzuführen. Somit können wir infolgedessen das Testergebnis digital in die App übermitteln. Vor Ort ist keine Wartezeit auf das Testergebnis notwendig.

•Das Schnelltestzentrum Neuhaus ist aus organisatorischen Gründen vorerst geschlossen.

Weitere Schnelltestangebote im Kreis

Im Landkreis Sonneberg bieten – neben dem DRK und entsprechenden Angeboten in Arztpraxen – noch folgende Einrichtungen Antigenschnelltests an:

Rathaus-Apotheke in Sonneberg

Bahnhofsplatz 1, Telefon: 03675/702720

Igel-Apotheke in Neuhaus am Rennweg

Sonneberger Straße 150 A, Telefon: 03679/723163

Wald-Apotheke in Lauscha

Bahnhofstraße 24, Telefon: 036702/20285

Markt-Apotheke in Steinach

Am Ockerwerk 22, Telefon: 036762/31222

Schiefer-Apotheke in Steinach

Bahnhofstraße 7, Telefon: 036762/32368

Physiotherapie Sonnenseite Frey & Frey in Sonneberg

Unterer Markt 7, Telefon: 03675/813355

In den genannten Einrichtungen ist ebenfalls eine vorherige telefonische Anmeldung notwendig.

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