Impfung und Arbeitsrecht „Das Thema Impfung darf nicht zu Diskriminierung führen“

Die Impfung gegen das Corona-Virus bringt ganz neue Diskussionen in die Arbeitswelt. Können Arbeitgeber die Impfung fordern – oder sogar verbieten? Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Impfung gilt als Hoffnungsschimmer in der Corona-Pandemie. Doch kaum ist der Impfstoff da, beginnen die Probleme: Arbeitgeber wollen ihre Beschäftigten entweder zur Impfung zwingen oder sie mit allen Mitteln davon abhalten. Das darf nicht sein, sagen Gewerkschaften.

 
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Erfurt/Suhl - Mit dem Impfstoff kam die Hoffnung zurück in die Corona-Krise. Die Hoffnung, dass die Menschen bald wieder normal zur Arbeit gehen können, Kinder wieder in die Schule, dass sich Familien und Freunde wieder ungezwungen treffen können.

Mit dem Impfstoff kommen aber auch neue Probleme. Na klar, das ist zunächst das Problem, dass in den Anfangswochen viel zu wenig Impfstoff da ist. Das sorgt für Frust bei denen, die seit Tagen vergeblich bei den Hotlines zur Terminvergabe anrufen. Allerdings ist die Anspruchshaltung auch sehr hoch. 83 Millionen Menschen lassen sich eben nicht von heute auf morgen impfen.

Doch mit dem Impfstoff kommen auch ganz andere Probleme. Plötzlich gibt es Druck auf Beschäftigte. Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zur Impfung zwingen wollen. Oder Unternehmer, die mit Kündigung drohen, wenn Beschäftigte sich gegen das Coronavirus impfen lassen. Der Streit der Weltanschauungen, der in den vergangenen Monaten der Pandemie teils drastisch zutage getreten ist, er wird nun auch beim Thema Impfen offensichtlich.

In Thüringen, so berichtet Verdi-Bezirksgeschäftsführerin Corinna Hersel, habe es in den verschiedenen Fachbereichen noch keine Nachfragen von Beschäftigten gegeben, wie sie sich beim Thema Impfen verhalten sollen, wenn der Arbeitgeber Druck macht. Egal, ob in die eine oder andere Richtung macht. „In der Beratung gilt prinzipiell – wir finden die Impfungen richtig, die Entscheidung muss auf jeden Fall freiwillig sein und bleiben. Es darf deswegen keine Diskriminierung geben, weder gesellschaftlich, schon gar nicht im Arbeitsverhältnis“, sagt Hersel auf Nachfrage.

Doch genau das ist anderswo bereits passiert. So berichtete der MDR vergangene Woche von einem Fall in Dessau. Dort hatte ein Pflegedienst sieben Beschäftigten gekündigt, nachdem er ihnen vorher ein Ultimatum für die Impfung gegen das Coronavirus gesetzt hatte. Arbeitsrechtler hallten ein solches Vorgehen für nicht zulässig, denn immerhin hatte die Bundesregierung stets versichert, dass es keine Impfpflicht geben solle. Auch nicht für einzelne Berufsgruppen.

Auf Facebook war unterdessen ein Fall aufgetaucht, der in genau die gegengesetzte Richtung ging. Dort hatte ein Arbeitgebern seinen Beschäftigung mit Kündigung gedroht, wenn sie sich gegen das Virus impfen lassen. Der Sturm der Entrüstung war groß und die Forderung des Arbeitgebers rein rechtlich wohl kaum aufrecht zu halten. Nach wenigen Stunden hatte er seinen Post im Netzwerk auch wieder gelöscht.

Grundsätzlich gilt: Gesundheitsvorsorge ist Privatsache. Zu dieser Vorsorge gehört auch das Impfen. Daher wäre die Forderung eines Arbeitgebers unberechtigt, der seine Mitarbeiter aus Sorge vor eventuellen Nebenwirkungen der Impfung auffordert, sich nicht gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Der Chef aber ebenso wenig eine Impfung verlangen.

Doch wie immer gibt es Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn man mit dem Verzicht auf eine Impfung möglicherweise andere Menschen am Arbeitsplatz gefährdet. Prominentestes Beispiel in Deutschland ist die Impfpflicht gegen Masern für bestimmte Berufsgruppen und Kinder, die n den Kindergarten oder die Schule gehen. Hier gibt es eine gesetzliche Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und bestimmte Gesundheitsberufe. Der entscheidende Punkt dabei: Wer gegen Masern geimpft ist, kann – von seltenen Ausnahmefällen abgesehen – das Virus nicht mehr verbreiten.

Und genau das ist der Unterschied zur Corona-Impfung. Diese schützt zwar vor der Erkrankung. Ob sie aber auch verhindert, dass der Geimpfte das Virus aufnimmt und weitergibt, ist noch unklar. Es ist also nach derzeitigem Wissensstand denkbar, dass Geimpfte sich infizieren, ohne es zu merken - und dass sie dann andere anstecken. Dieser Umstand spricht gegen eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen.

Sobald jedoch wissenschaftliche Studien vorliegen, die bestätigen, dass auch gegen Corona geimpfte das Virus nicht weitergeben können, könnte sich daraus eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen ableiten lassen. Doch diese ist immer ein zweischneidiges Schwert. So hat die Erfurter Professorin für Gesundheitspsychologie, Cornelia Betsch, in mehreren Studien belegt, dass eine Impfpflicht zu einer sinkenden Impfbereitschaft führen kann. Sie hatte damals auch gegen eine Impfpflicht gegen die Masern plädiert.

Bevor eine Impfpflicht jedoch überhaupt kommen kann, muss genug Impfstoff bereits stehen. Und genau das ist derzeit das größte Problem bei dem Hoffnungsschimmer in der Pandemie.

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