Beginnend sind die Einrichtungen ab 16. März aufgefordert nachweislose Personen innerhalb von zwei bis vier Wochen der Behörde zu melden. Anfang bis Mitte April wird sich dann das Gesundheitsamt daran machen, die Bearbeitungsreihenfolge unklarer Fälle zu priorisieren – was wiederum zwei Wochen in Anspruch nehmen darf. Im Zeitraum von Mitte April bis Mitte Mai würden Impf-Skeptiker allmählich Post vom Amt bekommen mit der Aufforderung, ihrer Nachweispflicht doch noch Genüge zu tun.
Schärfer wird der Ton gemäß der Vorstellungen des Thüringer Gesundheitsministeriums erst im Anschluss, wenn von Mitte Mai bis Anfang Juni die Verbotsverfahren eingeleitet werden. Dies auch nur, sollten weitere Fristen zur Vorlage eines Nachweises fruchtlos verstreichen. Dem schlösse sich ein Bußgeldverfahren ab Mitte Mai bis Anfang Juni an.
Ist auch zu diesem Zeitpunkt kein Einlenken erkennbar? Startet das Anhörungsverfahren des Betroffenen und seiner Einrichtung. Bevor – je nach Ergebnis der Anhörung – ab Mitte Juni der Erlass eines Bußgeldes in Sicht rückt. Wobei eine Frist für Strafzahlungen bis Anfang Juli erwogen wird. Womit im weiteren – ergebnislosen – Verlauf die umstrittenen Betretungsverbote erst für Ende Juli oder Anfang August, zwei Wochen nach Bekanntgabe, zu erwarten stünden. Eine Kündigung sei damit aber ausdrücklich nicht verbunden, so Köpper: „Dies kann nur die betroffene Einrichtung als Arbeitgeber.“
Novavax als Ausweg?
Ob es so dicke kommen muss? Köpper gab im Kreistag seiner Hoffnung bezüglich des Impfstoffs von Novavax Ausdruck. „Aus vielen persönlichen Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen in den zurückliegenden Wochen ist mir bekannt, dass viele auf diesen Wirkstoff gewartet haben und beabsichtigen, sich damit impfen zu lassen.“
Köpper sagte, gemäß einer Information aus dem Bund-Länder-Krisenstab erhalte Thüringen voraussichtlich von der ersten Lieferung an Deutschland, die für den 28. Februar geplant ist, 36 000 Impfdosen. Hierbei ist die Rückstellung für die zweite Impfung zu beachten. Eine Freischaltung der Termine im Impfportal erfolge auf Grund von Restunsicherheiten aber erst, nachdem der Impfstoff tatsächlich vorhanden bzw. im Zentrallager des Bundes abgeholt worden ist, führte er aus.
„Die Termine in den Impfstellen werden vorsorglich freigehalten und dann prioritär an die unter Paragraf 20a Betroffenen vergeben.“ Möglich seien in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen später auch Einsätze des mobilen Impfteams des Kreises, wenn mindestens 30 Impfungen in einer Einrichtung zu erwarten sind, so der Vizelandrat.