Impfpflicht im Gesundheitswesen Köpper: Versorgungssicherheit gibt den Ermessensspielraum vor

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen, wird Sache der örtlichen Gesundheitsämter sein. Im Kreistag stellt Jürgen Köpper auf Nachfrage klar, dass Zutrittsverbote für Ungeimpfte frühestens Ende Juli, Anfang August greifen werden – wenn überhaupt.

Ein Stoppschild weist Besucher an der Pforte des Neuhäuser Krankenhauses auf ein Betretungsverbot hin. Dieses droht auch Mitarbeitern, die sich der Impfpflicht im Gesundheitswesen verweigern. Foto: /teffen Ittig

Sonneberg - Einen umfangreichen Fragenkatalog hatte die AfD-Fraktion dem amtierenden Landrat zur Beantwortung vorab der Kreistagssitzung am Mittwoch auf den Tisch gepackt. In einem Dutzend Punkten begehrten Robert Sesselmann und Andreas Groß dabei Auskunft, wie es das Landratsamt mit der Umsetzung der Impfpflicht für die kreiseigenen Einrichtungen im Gesundheitswesen halten wird.

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Der Hintergrund ist soweit bekannt: Ab 16. März gilt in Heimen und Kliniken eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes seit Herbst geregelt ist. Beschäftigte in Krankenhäusern, in der Pflege und Arztpraxen müssen demnach bis 15. März ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen.

Tun sie das nicht, kommen die Behörden ins Spiel.

Manche Antwort auf die AfD-Fragenliste konnte sich Jürgen Köpper (CDU) im Sonneberger Gesellschaftshaus durchaus ersparen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt Mutmaßungen anzustellen, wie viele Mitarbeiter – angestellt in den Krankenhäusern in Neuhaus am Rennweg oder Sonneberg bzw. in den Medinos-Pflegeheimen – sich für den Ansteckungsschutz aus der Spritze nicht hergeben? Sei nicht seine Sache. Genaue Kenntnisse, wie viele Leute nicht die erforderlichen Testate vorlegen werden, die könne es ohne zu spekulieren jetzt noch gar nicht geben. Erst nach dem 16. März, wenn die Einrichtungen dem Gesundheitsamt entsprechende Hinweise übermittelt haben, werde man klarer sehen – „wobei die Anzahl der Gemeldeten noch nichts darüber aussagt, ob diese nicht über den geforderten Status verfügen. Dies soll gerade durchs Gesundheitsamt in einem ersten Verfahren mittels Aufforderung zur Nachweisvorlage abgeklärt werden“.

Insofern, so unterstrich Köpper im Kreistag, sei frühestens Mitte Mai mit belastbaren Daten zu rechnen. Entsprechend mochte sich der Vizelandrat nicht recht einlassen auf alarmistische Szenarien, welche die AfD in die Stichworte Kündigungswelle, Betretungsverbot oder drohender Versorgungsnotstand gepackt hatte.

„Das letzte Mittel“

Dass im Thema viel Bewegung ist, zumal nach der Ankündigung des bayrischen Ministerpräsidenten, die einrichtungsbezogene Impfpflicht bis auf Weiteres in seinem Bundesland auszusetzen, gestand Köpper zu. Doch halte er derlei nicht für haltbar, da es sich um ein zu vollziehendes Bundesgesetz handele: „Es gibt keine Hinweise, dass sich hieran kurzfristig etwas ändern könnte.“

Zur Frage, wie rigoros oder milde das örtliche Gesundheitsamt mit jenen umgehen wird, die den Nachweis nicht vorlegen? Verwies Köpper auf den aktuell vorliegenden Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz: „Hier enthalten ist ein Bekenntnis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht, verbunden mit der Aussage, dass ein Betretungsverbot das letzte Mittel darstellt und noch Bund-Länder-Abstimmungen für den Vollzug notwendig sind.“

Was die etwaige Kulanz betrifft, innerhalb derer das Gesetz im Einzelfall vollzogen werden soll, sprach der 55-Jährige von einem dynamischen Prozess, der noch andauert.

Doch gebe es erste Handreichungen aus dem Thüringer Gesundheitsministerium. „Seit 16. Februar steht uns eine Zeitleiste zur Verfügung, welche wichtige Leitlinien vorgibt. Zudem soll das Landesverwaltungsamt den Behörden ergänzend zum Erlass Musterschreiben zur Verfügung stellen, damit ein Vollzug möglichst einheitlich erfolgt. Die Anhörung der betroffenen Einrichtung ist Bestandteil, da es sich um einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung handelt.“ Köpper wiederholte, ein etwaiges Betretungsverbot für Ungeimpfte stelle das letzte Mittel dar. Und er ergänzte: „Bei notwendigen Entscheidungen des Gesundheitsamtes wird stets die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgungssicherheit der Bürger des Landkreises eine maßgebliche Rolle spielen.“

Anhörung und Bußgeld

Die konkrete Umsetzung, so machte er deutlich, biete sehr wohl zeitliche Spielräume bis etwaig harte Entscheidungen zum Tragen kommen. Und diese könnten sich jederzeit erledigen. So kann sich das Verfahren erübrigen, sobald der Betreffende einen Termin zur vollständigen Impfserie vorlegt, deren erster Termin nicht länger als drei Wochen entfernt ist.

Beginnend sind die Einrichtungen ab 16. März aufgefordert nachweislose Personen innerhalb von zwei bis vier Wochen der Behörde zu melden. Anfang bis Mitte April wird sich dann das Gesundheitsamt daran machen, die Bearbeitungsreihenfolge unklarer Fälle zu priorisieren – was wiederum zwei Wochen in Anspruch nehmen darf. Im Zeitraum von Mitte April bis Mitte Mai würden Impf-Skeptiker allmählich Post vom Amt bekommen mit der Aufforderung, ihrer Nachweispflicht doch noch Genüge zu tun.

Schärfer wird der Ton gemäß der Vorstellungen des Thüringer Gesundheitsministeriums erst im Anschluss, wenn von Mitte Mai bis Anfang Juni die Verbotsverfahren eingeleitet werden. Dies auch nur, sollten weitere Fristen zur Vorlage eines Nachweises fruchtlos verstreichen. Dem schlösse sich ein Bußgeldverfahren ab Mitte Mai bis Anfang Juni an.

Ist auch zu diesem Zeitpunkt kein Einlenken erkennbar? Startet das Anhörungsverfahren des Betroffenen und seiner Einrichtung. Bevor – je nach Ergebnis der Anhörung – ab Mitte Juni der Erlass eines Bußgeldes in Sicht rückt. Wobei eine Frist für Strafzahlungen bis Anfang Juli erwogen wird. Womit im weiteren – ergebnislosen – Verlauf die umstrittenen Betretungsverbote erst für Ende Juli oder Anfang August, zwei Wochen nach Bekanntgabe, zu erwarten stünden. Eine Kündigung sei damit aber ausdrücklich nicht verbunden, so Köpper: „Dies kann nur die betroffene Einrichtung als Arbeitgeber.“

Novavax als Ausweg?

Ob es so dicke kommen muss? Köpper gab im Kreistag seiner Hoffnung bezüglich des Impfstoffs von Novavax Ausdruck. „Aus vielen persönlichen Gesprächen mit Beschäftigten im Gesundheitswesen in den zurückliegenden Wochen ist mir bekannt, dass viele auf diesen Wirkstoff gewartet haben und beabsichtigen, sich damit impfen zu lassen.“

Köpper sagte, gemäß einer Information aus dem Bund-Länder-Krisenstab erhalte Thüringen voraussichtlich von der ersten Lieferung an Deutschland, die für den 28. Februar geplant ist, 36 000 Impfdosen. Hierbei ist die Rückstellung für die zweite Impfung zu beachten. Eine Freischaltung der Termine im Impfportal erfolge auf Grund von Restunsicherheiten aber erst, nachdem der Impfstoff tatsächlich vorhanden bzw. im Zentrallager des Bundes abgeholt worden ist, führte er aus.

„Die Termine in den Impfstellen werden vorsorglich freigehalten und dann prioritär an die unter Paragraf 20a Betroffenen vergeben.“ Möglich seien in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen später auch Einsätze des mobilen Impfteams des Kreises, wenn mindestens 30 Impfungen in einer Einrichtung zu erwarten sind, so der Vizelandrat.