Impfpflicht Betretungsverbot wird wohl nicht erteilt

Die gemeldeten ungeimpften Mitarbeiter von medizinischen Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt aufgefordert, einen Impf- oder Genesenennachweis zu erbringen – so sieht es das Verfahren vor. Foto: dpa

690 Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen sind dem Gesundheitsamt als ungeimpft gemeldet. Dass ihnen ein Betretungsverbot erteilt wird, ist aber eher nicht zu erwarten.

 
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