Seit Mitte März müssen laut Infektionsschutzgesetz Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Corona-Immunitätsnachweis vorlegen. Das kann eine vollständige Impfung oder eine Genesung nach einer Corona-Infektion sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Gesundheitsamt zu melden, wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird.