Impfnachweis nur handschriftlich? Reicht eine handschriftliche Notiz aus?

Erik Hande

Impfstatus muss im Impfausweis vollständig dokumentiert werden

Unvollständig: Covid19. Foto: / Hande

Meiningen - Mit hohem Tempo wurde das dritte Thüringer Impfzentrum aufgebaut und ebenso schnell nahm es Mitte April seinen Betrieb auf. Bis zu 720 Personen können in der Meininger Multihalle täglich gegen Corona geimpft werden. Der Wille von Bund und Land, der Pandemie die Stirn zu bieten, wird in dem Impfzentrum greifbar. Doch der erfolgte Impfnachweis war zumindest beim Start teilweise unvollständig und genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen.

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Statt des weißen Aufklebers gab es in den gelben Nachweisheften nur einen handschriftlichen Eintrag mit schnörkeliger Unterschrift und Stempel. Sowohl der Eintrag wie auch Namenszug und Stempel lassen sich leicht nachahmen und ermöglichen damit Täuschungen, falls man einmal Dritten gegenüber eine erfolgte Impfung nachweisen müsste. Damit man zum Beispiel in einigen Wochen vielleicht wieder in das Theater gehen kann oder in der Ferne ein Urlaubsdomizil beziehen darf. Vor diesem Hintergrund gab es beim Meininger Tageblatt Anfragen zur Zulässigkeit solch handschriftlicher Impfnachweise.

Deren Art und Umfang sind, so informierte die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT), im Paragraf 22 des vom Bund verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes geregelt. Darin heißt es, dass der Eintrag das Datum der Impfung, die Bezeichnung des verabreichten Impfstoffs und der Charge enthalten sein muss. Außerdem sind der Name der Krankheit, gegen die die Impfung erfolgte, und eine Bestätigung in Schriftform notwendig. KVT-Sprecherin Luisa Ihle verwies darauf, dass im Impfzentrum Südthüringen der Impfstoff des Herstellers Moderna zum Einsatz kommt.

Dieser sei der einzige Impfstoff, für den keine Aufkleber mitgeliefert werden. Die gesetzliche Vorgaben würden auch keine Verwendung von Aufklebern vorschreiben, ergänzte sie. Vielmehr handele es sich bei diesen um einen Service der Impfstoffhersteller. Die Dokumentation könne jedenfalls auch handschriftlich erfolgen, meinte die Sprecherin. Interessanterweise war aber zeitgleich am Dienstag, dem Tag der Anfrage bei der KVT, zu registrieren, dass Geimpfte plötzlich doch einen Aufkleber als Nachweis in ihr Impfheft erhielten.

Mit dem wurde nun allen Erfordernissen Rechnung getragen. Denn der lapidare Eintrag „Covid19“, der dem Meininger Tageblatt vorliegt, hätte der geimpften Person bei gesundheitlichen Problemen nicht geholfen, zügig eine womöglich problembehaftete Charge herauszufinden. Auch kann diese Person nicht wie gewünscht an der Datenerhebung des Paul-Ehrlich-Instituts teilnehmen.

Das hat die App SafeVac 2.0 entwickelt, in die freiwillige Teilnehmer die Fakten zu ihren Impfungen eingeben können. Das Institut untersucht mithilfe solcher Daten die Langzeitwirkung der Corona-Schutzimpfung. Doch dazu müssen die Teilnehmer als erstes „die Angaben zu Alter und Geschlecht, zum Impfstoffnamen und zur Chargennummer“ mitteilen, heißt es auf den Seiten des Instituts. Wer im Impfausweis nur „Covid19“ oder aber nur eine unleserlich geschriebene Chargennummer stehen hat, der kann wegen der unzureichenden Dokumentation des Impfzentrums Südthüringen nicht an der Studie teilnehmen.

Ganz anderer Natur war eine weitere Leseranfrage. Hier befürchtete die geimpfte Person, dass der Eintrag bei einer künftigen Umschreibung in einen digitalen Nachweis nicht anerkannt wird. Eben weil man sich solch eine Notiz samt nachgemachten Stempel leicht selbst eintragen kann. Hierzu meinte die KVT in ihrer Antwort wortkarg, dass der erfolgte Eintrag Prüfungen durch Dritte standhalten würde.

Eine separate Kontrolle der Einträge, welche durch die eingesetzten Ärzte vorgenommen werden, sei nicht notwendig, informierte die KVT zu einer nächsten Nachfrage. Das medizinische Personal des Impfzentrums kenne die Dokumentationspflichten aus dem sonstigen Praxisalltag hinreichend.

Wenn Geimpfte Fragen zu ihrem Status, dem Nachweis oder anderen Sachverhalten haben, können sie sich über das Kontaktformular unter www.impfen-thueringen.de/kontakt per E-Mail an die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen wenden.

Im Impfzentrum Südthüringen wird nun doch ein Aufkleber für den Impfausweis ausgegeben.

„Diejenigen, die es betrifft, werden auf jeden Fall zum Zweitermin eine Präzisierung in Form von Chargennummer und/oder LOT-Nummer erhalten“, ergänzte KVT-Sprecherin Luisa Ihle am Mittwoch die Nachfrage von Meininger Tageblatt. Bisher hat in der am 16. April eröffneten Einrichtung noch keine Person eine Zweitimpfung bekommen. Diese wird bei dem verwendeten Vaccine Moderna sechs Wochen nach der ersten Schutzimpfung verabreicht. Damit können unzureichende Nachweise im Impfzentrum Südthüringen noch korrigiert werden.