Ilmenauer Friedhöfe Gebühren werden vereinheitlicht

Jessie Morgenroth
Auf dem Ilmenauer Friedhof (im Bild) und den Friedhöfen der Ortsteile kosten die verschiedenen Grabarten künftig gleich viel. Foto: Redaktion

Die neue Ilmenauer Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung vereinheitlicht die Kosten für Ilmenau und die Ortsteile. Bisher galten auf den Friedhöfen noch unterschiedliche Satzungen und Bestattungspreise.

 
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Bis jetzt hatten die Ilmenauer Kernstadt und die Ortsteile verschiedene Friedhofs- und Gebührensatzungen. Doch damit ist jetzt Schluss, die neuen, einheitlichen Satzungen kommen. Fortan sollen auf allen kommunalen Friedhöfen die gleichen Regeln gelten, außerdem werden die Grabarten zu den gleichen Gebühren und Nutzungszeiten angeboten. Der Sozial- und Gleichstellungsausschuss hat den neuen Satzungen bereits zugestimmt, nun müssen die anderen Ausschüsse nachziehen.

Im Durchschnitt der Jahre der vergangenen drei Jahre wurden auf allen Friedhöfen in Ilmenau und den Ortsteilen pro Jahr 617 verstorbene Menschen beigesetzt. Ein Großteil der Bestattungen, nämlich 596, waren Urnenbeisetzungen, bei 21 Beisetzungen handelte es sich um Erdbestattungen, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Der Trend zu Urnenbestattungen sei bereits seit Jahren festzustellen und gelte sowohl für die Kernstadt als auch für die Ortsteile. Im Einzelnen wurden auf den Friedhöfen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre 353 Verstorbene auf dem Ilmenauer Hauptfriedhof bestattet, 22 Menschen fanden ihre letzte Ruhe in Unterpörlitz, drei in Heyda, 24 auf beiden Friedhöfen in Manebach, sechs in Ilmenau-Roda und 22 auf beiden Friedhöfen in Stützerbach. Weiterhin fanden im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre 42 Verstorbene auf dem Friedhof in Langewiesen, acht in Oehrenstock, 47 auf beiden Friedhöfen in Gräfinau-Angstedt, sechs in Bücheloh, 58 in Gehren, 15 in Möhrenbach, und elf in Jesuborn ihre letzte Ruhe, heißt es aus dem Rathaus. Mehr Beisetzungen in der Coronazeit habe es nicht geben. Im Durchschnitt betrage die Nutzungsdauer bei einer Urne 20 Jahre, bei der Erdbestattung 25 Jahre.

Vergleich zu alten Satzungen ist schwierig

Der Vergleich der neuen Gebührensatzung mit den alten Satzungen sei laut Stadtverwaltung schwierig, da die Bedingungen in Ilmenau und den Ortsteilen zum Teil anders waren. So ist fortan bei Urnengemeinschaftsanlagen in den Gebühren die Namensnennung inklusive der Beschriftung mit in den Gebühren enthalten. Das war laut Stadt zuvor nicht in allen früher eigenständigen Kommunen so. In Gräfinau-Angstedt etwa mussten Angehörigen die Beschriftung selbst bezahlen oder eine Platte kaufen. Das entfällt nun. So kostete eine Urnengemeinschaftsanlage bisher im ehemaligen Wolfsberggebiet 300 Euro – die Angehörigen des Verstorbenen mussten aber zusätzlich noch 700 bis 900 Euro für eine den Anforderungen entsprechende Namensplatte zahlen. Nun kostet die Urnengemeinschaftsanlage mit Namen für 15 Jahre einheitlich 1245 Euro.

Außerdem sind nun in einigen Ortsteilen neue Bestattungsformen möglich. So gibt es künftig auch Rasengräber in Gehren, Gräfinau-Angstedt, Stützerbach und Langewiesen. Rasengräber, so informiert die Stadtverwaltung, bestehen lediglich aus einem Grabstein, wobei die Friedhofsverwaltung den Rasen mäht und Angehörige zum Beispiel eine Blumenschale als Schmuckelement beifügen können. In Ilmenau werde diese Bestattungsform schon sehr gut nachgefragt.

Mit der neuen Friedhofssatzung werden außerdem alle Gebühren über die Friedhofsverwaltung abgerechnet. Zuvor gab es laut Stadtverwaltung einige Ortsteile, in denen beispielsweise die Leistungen für die Erdbestattung über den Bestatter durchgeführt und abgerechnet wurden.

Die neue Satzung geht nun in den Hauptausschuss, den Rechnungsprüfausschuss sowie den Stadtrat. Wenn alles nach Plan läuft, wird die Satzung im Januar im Amtsblatt veröffentlicht und damit gültig.

Künftige Grab- und Bestattungskosten

Erdreihengrab
, 25 Jahre, für eine Erdbestattung: 610 Euro. Erdwahlgrab
, 25 Jahre, einfach: 660 Euro. Erdwahlgrab
, 25 Jahre, einfach, als Rasengrab: 1255 Euro. Erdwahlgrab
, 25 Jahre, doppelt: 1325 Euro. Erdwahlgrab
, 25 Jahre, doppelt, als Rasengrab: 2250 Euro.

Urnenwahlgrab
, 20 Jahre, vier Urnen: 865 Euro. Urnenwahlgrab
, 20 Jahre, vier Urnen als Rasengrab: 1295 Euro. Urnenwahlgrab
, 20 Jahre, zwei Urnen: 585 Euro. Urnenwahlgrab
, 20 Jahre, zwei Urnen als Rasengrab: 1 155 Euro. Urnengemeinschaftsanlage
, 15 Jahre, 440 Euro. Urnengemeinschaftsanlage
mit Namensnennung, 15 Jahre, 1 245 Euro. Urnenwand
, 20 Jahre, zwei Urnen: 1 510 Euro.

Kolumbarium
Fach, 20 Jahre, eine Urne: 1 895 Euro. Kolumbarium
Fach, 20 Jahre, zwei Urnen: 2 280 Euro.

Eine zusätzliche Urne
über erworbenes Recht hinaus: 85 Euro.

Benutzung der Feierhalle Ilmenau
: 300 Euro. Benutzung der Feierhalle Gehren
: 250 Euro. Benutzung der Feierhalle Unterpörlitz/Manebach/Heyda Gräfinau/Angstedt
(Pavillon): 55 Euro. Benutzung des Abschiedsraumes Ilmenau
120 Euro. Aufbahrung
in der Trauerhalle Ilmenau: 75 Euro. Musikalische Umrahmung
: 25 Euro. Urnenbeisetzung
: 315 Euro. Urnenträger
pro Träger: 54 Euro. Erdbestattung
: 986 Euro. Sargträger
pro Träger: 62 Euro. Erdbestattung mit Öffnen und Schließen per Handschachtung
: 1167 Euro. Urnenausbettung
je Urne: 128 Euro. Urnenumbettung
je Urne 191 Euro.

Hinzu kommen Verwaltungsgebühren.

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