Ilmenau - "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen". So lautet der voluminöse Titel des im Koalitionsvertrag der 18. Wahlperiode vom III. Kabinett Merkel verankerten Zieles, in Anlehnung an Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Das klinge "zunächst ja mal recht gut", sagt Ilm-Kreis-Lebenshilfe-Vorstand Martin Mölders auf Anfrage dieser Zeitung. Aber das in Mode gekommene Wort "zielführend" sei mit etlichen detaillierten Regelungen des Gesetzes "eben in der Praxis nur sehr schwer und, wenn überhaupt, mit gigantischem bürokratischen Aufwand umsetzbar", so der Vorstandsvorsitzende weiter.