Ilmenau - Ohne Sicht fuhr eine 50-Jährige mit ihrem Kleintransporter im Februar 2015 auf Dienstfahrt nach einem Überholvorgang in den Gegenverkehr. Die Oberamtsanwältin warf ihr nun fahrlässige Körperverletzung vor, nachdem die Frau gegen einen Strafbefehl von 600 Euro Einspruch eingelegt hatte. "Es war nicht möglich, was zu erkennen. Ich habe dann nur mitgekriegt, dass es ganz tierisch geplauzt hat", schilderte die Angeklagte. Sie war damals nach Überholen eines parkenden Autos mit dem Gegenverkehr zusammengestoßen, der seinerseits kurz zuvor ein parkendes Fahrzeug überholt hatte.
Ilmenau Nichts gesehen, aber gefahren bis es krachte
Redaktion 13.04.2016 - 00:00 Uhr