Ilmenau - Keinen leichten Fall hat das Ilmenauer Amtsgericht mit einer Körperverletzung im Gelände der Technischen Universität auf dem Tisch. Aussage steht gegen Aussage. Täter und Opfer kannten sich zuvor nicht, das Opfer sah den Täter nur Sekunden, identifizierte ihn aber später auf Polizeifotos und nun auch im Gerichtssaal. Das ist so schwer allerdings nicht, der Angeklagte, der die Tat bestreitet, trägt durch selbst gewollte körperliche Veränderungen eindeutige Erkennungsmerkmale. Sein Verteidiger redete dem Opfer und Hauptbelastungszeugen im Zeugenstand eindringlich ins Gewissen: Für seinen Mandanten sei der Ausgang des Verfahrens entscheidend. Vor allem zwei Dinge sind strittig; ein Gesichtspiercing des Angeklagten, das der Geschädigte zur Tatzeit schon gesehen haben will, das laut Angeklagtem aber erst Monate nach der beklagten Tat gestochen worden sei; und zwei markante, selbst zugefügte Körperveränderungen am Kopf, die in dieser Erscheinung nur bei wenigen Personen im Ilm-Kreis auszumachen ist. Wenn er sich nicht wirklich sicher sei, dass der Angeklagte der Täter war, möge er das sagen, forderte der Verteidiger das Opfer auf. Es wäre okay, wenn er jetzt noch einräume, sich geirrt zu haben, nachdem er damals nicht wenig Alkohol getrunken und wohl auch einen Black-out gehabt habe.