Neuhaus am Rennweg - Im Frühjahr hat ein Hundebesitzer Post von der Neuhäuser Stadtverwaltung erhalten. In dem Umschlag befand sich der für alle Hundehalter alljährlich ins Haus flatternde Bescheid der Kommune für die zu zahlende Steuer für den Vierbeiner. 420 Euro sollte der Mann demnach für seinen American-Staffordshire-Terrier-Mix locker machen, weil er aus Sicht der Stadt Neuhaus und der zugrunde liegenden Satzung einen sogenannten „gefährlichen Hund“ hält. Fälschlicherweise wie sich letzten Endes herausstellt.