„Die Stadt unterstützt ein wohlwollendes und friedliches Miteinander – auch in Bezug auf die Tierhaltung. Wir wohnen im ländlichen Raum und es liegt uns fern, für jede Kleinigkeit Geldbußen zu verhängen“, zeigt Bürgermeister Markus Böttcher Verständnis. Unmissverständlich fordere er die Hundehalter aber auch auf, die geltenden Vorschriften zu beachten und den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Welche das sind, fasst Maria Walther vom Ordnungsamt zusammen.
Steuer, Police und Chip
Die Hundesteuer beläuft sich im gesamten Stadtgebiet derzeit auf 60 Euro pro Jahr. Neu sei seit vergangenem Jahr eine Steuerermäßigung für Hundehalter, die unaufgefordert einen VDH-Hundeführerschein oder einen gleichwertigen Nachweis vorlegen können. Sie zahlen in den Folgejahren nur den halben Betrag.
Pflicht sei in Thüringen darüber hinaus der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, um durch das Tier verursachte Personen- und Sachschäden regeln zu können. Den Nachweis haben Halter dem Ordnungsamt nachzuweisen, so Walther weiter.
Verpflichtend sei hierzulande auch die Kennzeichnung – das sogenannte Chippen der Hunde, bei dem ein Transponder injiziert wird, der das Tier, gleich einem Personalausweis, unverwechselbar macht. Auch die Kennzeichnung müssen Halter dem Ordnungsamt mitteilen. Halter von nicht versicherten und nicht gechippten Hunden müssen mit Geldbußen bis zu mehreren Tausend Euro rechnen. „Leider liegen uns noch immer nicht alle Nachweise vor“, so die Mitarbeiterin.