Wer einen langen Arbeitsweg hatte, steht dann schlechter da
Beispiel: Wer bisher mit 220 Arbeitstagen pro Jahr und einem durchschnittlichen Arbeitsweg von 17 Kilometern die Pendlerpauschale in Höhe von 30 Cent pro Kilometer ansetzte, der kam auf 1122 Euro Werbungskosten für den Arbeitsweg. Weil die maximal berücksichtigungsfähige Anzahl der Homeoffice-Tage 120 beträgt, und sich demnach daraus maximal 600 Euro an Werbungskosten ergeben, steht die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer mit der Homeoffice-Pauschale um 522 Euro schlechter da – vorausgesetzt, sie oder er fährt in dem Jahr gar nicht ins Büro.