Stuttgart - Für besondere Ereignisse können sich Beschäftigte bezahlt freistellen lassen. Außerdem ist es manchmal unzumutbar, zur Arbeit zu gehen. Steht beispielsweise das Haus nach einem Unwetter unter Wasser, so dürfen Beschäftigte normalerweise zunächst das Nötigste daheim regeln. Das ermöglicht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die wichtigsten Anlässe im Überblick.