Ende April fand in Altenfeld eine Gewässerschau statt. Bei diesen Schauen geht es um das Einhalten der wasserrechtlichen Anforderungen. Die Oelze wurde vom Schwimmbad bis zur Leutnantsmühle geprüft. Die Erkenntnisse: Viele Grundstücke werden bis zum Uferrand genutzt. Grün- und Baumschnitt, Komposthaufen, Bauschutt, Fässer und vieles mehr seien direkt am Ufer gelagert. Dabei schreibt das Wasserhaushaltsgesetz vor, dass ein Gewässerrandstreifen innerorts von fünf, außerorts zehn Metern einzuhalten ist. Festgelegt sind sie, um den Eintrag von Sedimenten, Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln zu verhindern. Außerdem helfen sie, die Flora und Fauna zu stärken und bilden einen Uferschutz. Die Ablagerung von Gegenständen kann den Wasserabfluss behindern und bei höherem Wasserstand besteht die Gefahr, dass diese fortgeschwemmt werden und an anderen Stellen zu Abflusssperren führen. Was ein Rückstau bedeutet, zeigen die Hochwasserkatastrophen.