Hildburghausen Mit knapp drei Promille Kurve nicht bekommen - Autofahrer schwer verletzt

Ein Streifenwagen der Polizei steht mit eingeschaltetem Blaulicht auf der Straße. Foto: Carsten Rehder/dpa/Illustration

Hildburghausen - Ein sturzbetrunkener Autofahrer hat in Hildburghausen einen Unfall verursacht, bei dem er auch noch selbst schwer verletzt wurde.

 
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Der 53-jährige Mann wollte laut Polizeibericht am Freitagnachmittag von der Clara-Zetkin-Straße nach links in die Coburger Straße einbiegen. Dabei kam sein Auto augenscheinlich aufgrund überhöhter Geschwindigkeit zu weit nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit dem Bordstein. Der Wagen schleuderte auf die Fahrbahn zurück und erwischte ein gerade haltendes Auto, in dem eine 46-Jährige saß.

Die überraschte Autofahrerin blieb zum Glück unverletzt, heißt es im Polizeibericht vom Sonntag. Ganz anders der Unfallverursacher: Bei dem heftigen Aufprall wurde der Mann dermaßen verletzt, dass er ins Klinikum Hildburghausen gebracht werden musste. Immer, wenn ein Mensch nach einem Verkehrsunfall in ein Krankenhaus gebracht werden muss, gilt er als schwer verletzt - egal wie dramatisch die Blessuren letztendlich tatsächlich sind.

An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.

Als die Polizisten den 53-Jährigen befragen wollten, schlug ihnen schon eine kräftige Alkoholfahne entgegen. Noch bevor er durch die Rettungskräfte abtransportiert wurde, ließen ihn die Beamten pusten: 2,97 Promille. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet und eine gerichtsfeste Blutentnahme im Klinikum Hildburghausen veranlasst.

In Deutschland gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Ab 1,6 Promille ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (im Volksmund als Idiotentest bekannt) vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis Pflicht. Der Führerschein ist mindestens für sechs Monate fort. In der Haftpflichtversicherung ist ein Regress für regulierte Fremdschäden bis 5000 Euro möglich, wenn der Unfall durch Alkoholkonsum verschuldet wurde, heißt es beim ADAC. In der Vollkaskoversicherung kann der Versicherer die Leistung auch für den eigenen Schaden am Auto des Unfallverursachers vermindern.

Um knapp drei Promille Alkohol zu erreichen, muss man etwa sieben bis acht Bier (halbe Liter) kippen oder sechs bis sieben Viertelliter-Gläser Wein oder zwölf Doppelte Schnaps. oa

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