Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) begrüßt, dass die Bundesregierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, fordert aber Nachbesserungen.

So ist mit der Novelle des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) geplant, die Eigenversorgung von Strom mit einer Mindestumlage zu belasten. Die IHK will aus Gründen des Bestandsschutzes Altanlagen gar nicht und Neuanlagen nicht über Gebühr belasten. „Unternehmen mit Eigenversorgungsanlagen haben mit diesen Investitionen einen wichtigen Beitrag für die Energiewende geleistet“, heißt es in einer Mitteilung der IHK. Stattdessen würde die Investitionsfreude in Betrieben gedämpft. Die Südthüringer Wirtschaft benötige zum Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit bezahlbaren Strom und eine gesicherte Stromversorgung. Das für das Jahr 2014 benannte gesamtdeutsche EEG-Umlagevolumen in Höhe von 23,6 Milliarden Euro entziehe den Unternehmen benötigtes Investitionskapital.

„Wir halten es für ein fatales Signal für den Industrie- und Investitionsstandort Südthüringen, wenn höhere Energiepreise durch hohe Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen nicht kompensiert werden können. Dies macht deutlich, dass der Anstieg der EEG-Umlage sofort gestoppt und eine Senkung dieser Umlage erreicht werden muss“, sagte Jan Scheftlein, für Energiefragen zuständiger Abteilungsleiter der IHK Südthüringen.

Bereits jetzt belegen aktuelle Umfragen, dass die steigenden Energiepreise die Investitionstätigkeit zunehmend beeinträchtigen. Die IHK Südthüringen hat hierzu ihre Mitgliedsunternehmen befragt. Die Umfrage zeigt, dass energieintensive Unternehmen eine zehn Prozent niedrigere Investitionsbereitschaft aufweisen als solche, die von den Folgen der Energiewende weniger betroffen sind. Neuinvestitionen in Maschinen und Anlagen würden dadurch gebremst und die Wettbewerbsfähigkeit in Frage gestellt.