Hildburghausen - Es war wohl der Ärger mit zu vielen verkaufsoffenen Sonntagen in der Vorweihnachtszeit in der Landeshauptstadt, der das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dazu bewog, die Landkreise "unter Androhung fachaufsichtlicher Maßnahmen" darauf zu verweisen, dass für die Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen besondere Anlässe zu begründen sind. Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz, erklärt Antje Kling, zuständige Sachgebietsleiterin im Gewerbeamt, gebe es zwar bereits seit 2006, mit dem aktuellen Rundschreiben aber würde sich die Rechtsauslegung verändern. Die Stadt Hildburghausen müsse künftig für die vier geplanten verkaufsoffenen Märkte eine Einschätzung der Besucherströme vornehmen und den besonderen Anlass explizit begründen. Es wird eine Nachweisführung erwartet, dass Veranstaltungen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und demzufolge Anlass für die sonntägliche Ladenöffnung sind und nicht umgekehrt. Als Begründung für die verschärfte Regelung wird der Schutz der Sonn- und Feiertage als "elementarer Bestandteil der christlich-abendländischen Tradition aus religiösen, kultur- und familienpolitischen Gründen sowie die Gewährleistung des arbeitsfreien Sonn- und Feiertages für die Beschäftigten" angegeben.