Das Landratsamt Hildburghausen hat aufgrund der extremen Trockenheit eine Allgemeinverfügung erlassen. Wie das Amt für Umwelt und Abfallwirtschaft mitteilt, wird die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern – also Bächen, Flüssen, Stauanlagen, Teichen und Quellen – zum Zweck der Bewässerung bis auf Weiteres untersagt. Lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen ist weiterhin erlaubt. Wasserrechtliche Erlaubnisse werden vorübergehend widerrufen, kehren jedoch nach Außerkrafttreten der Verfügung in ihren ursprünglichen Zustand zurück.