Mit der Überarbeitung der Bioabfallverordnung verschärfen sich mit Beginn des Jahres 2025 die Auflagen. Dies betrifft vor allem Störstoffe im Bioabfall. Hier kommt es bei der Mülltrennung oft zu Fehlern beziehungsweise sogenannten Fehlbefüllungen. In der Konsequenz der verschärften Gesetzlichkeiten können die beauftragten Kompostierungsanlagen die Annahme der eingesammelten Bioabfälle verweigern.