In der vergangenen Woche hat es, laut Angaben des Hildburghäuser Amtsgerichts, einen Betrugsvorfall gegeben. Betrüger haben sich am Telefon als Gerichtsvollzieher ausgegeben und Zahlungen auf ein Konto im Ausland eingefordert.
Betrüger haben sich am Telefon als Gerichtsvollzieher ausgegeben und Zahlungen auf ein Konto im Ausland gefordert. Das Amtsgericht Hildburghausen gibt Hinweise, wie man sich im Zweifel richtig verhält.
In der vergangenen Woche hat es, laut Angaben des Hildburghäuser Amtsgerichts, einen Betrugsvorfall gegeben. Betrüger haben sich am Telefon als Gerichtsvollzieher ausgegeben und Zahlungen auf ein Konto im Ausland eingefordert.
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In diesem Zusammenhang weist das Amtsgericht Hildburghausen auf folgendes hin: – Aufforderungen und Ladungen von Gerichtsvollziehern erfolgen grundsätzlich schriftlich. Telefonische Kontaktaufnahmen erfolgen grundsätzlich nicht.
– Schuldnerinnen und Schuldner wickeln ihren Zahlungsverkehr grundsätzlich über das Geldinstitut am Gerichtsort der Gerichtsvollzieher ab.
– Es erfolgt niemals eine Aufforderung durch Gerichtsvollzieher, eine Zahlung auf eine ausländische Bankverbindung vorzunehmen.
– Über jede Vollstreckungshandlung ist durch Gerichtsvollzieher ein Protokoll zu fertigen.
Im Zweifelsfall bittet das Amtsgericht darum, mit den jeweiligen Gerichtsvollziehern Rücksprache zu halten. Deren Kontaktdaten sind im Internet veröffentlicht.