Zu drei Vorhaben zur Errichtung von Solarparks in den Gemarkungen Leitenhausen, Einöd und Hellingen hatten sich Bürgerinitiativen gebildet, um sich mit einem Bürgerbegehren gegen diese Vorhaben stark zu machen, sich ihnen entgegenzustellen. Die dafür notwendige Mindestanzahl an Unterschriften wahlberechtigter Bürger wurden von allen drei Initiativen erbracht, sodass die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren erfüllt waren.