Verbrauchswerte müssen korrekt erfasst werden, zunehmend mit fernablesbaren Zählern für Heizkostenverteiler und Wasserzähler. Alle Geräte, die ab Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen fernablesbar sein. Sie müssen mit den Systemen anderer Anbieter zudem zum Datenaustausch in der Lage sein und an ein sogenanntes Smart-Meter-Gateway, ein Gerät, das alle Daten zentral speichert, angebunden werden können. Vorhandene Messgeräte, die nicht fernablesbar sind, müssen bis Ende 2026 mit der entsprechenden Funktion nachgerüstet oder ganz ersetzt werden.