Zum 31. Dezember 2024 endet eine Übergangsfrist der Bundesimmissionsschutzverordnung: Öfen, die zwischen 1995 und 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, müssen nachgerüstet oder ausgemustert werden. Für ältere Öfen sind die Fristen bereits verstrichen, neuere Exemplare dürften die Anforderungen in der Regel erfüllen. Von 2025 an dürfen sie maximal 0,15 Gramm Staub sowie höchstens 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluftvolumen ausstoßen.
Ofenführerschein
Wer einen Holzofen hat, kann den Ofenführerschein machen, eine Onlineschulung der Ofenakademie. Der Landkreis Böblingen beteiligt sich zum Beispiel an der Aktion. Die Teilnehmer lernen Wissenswertes über Holzarten oder Ofenpflege und bekommen Tipps, um Nutzerfehler zu vermeiden. Das Ziel: umweltfreundlicher und auch finanziell sparsamer zu heizen.
Anmerkung der Redaktion: Aufgrund von Hinweisen haben wir den ersten Absatz der „Info für Holzofen-Betreiber“ am 2. Februar 2024, 16 Uhr, geändert. Die neuen Regeln ab 2025 gelten für eine bestimmte Sparte an Öfen – und nicht für alle.