München - Das Münchner Oberlandesgericht sah es am Freitag als erwiesen an, dass die 55-jährige Heilpraktikerin in den Jahren 2019 und 2020 aus rechtsextremer Gesinnung Grußkarten mit Drohungen an einen Bürgermeister und einen Landrat verschickt hatte. Zudem hatte sie sich mit Waffen und Materialien zum Bau einer Bombe eingedeckt.