Der habe bei dem Anzeigenerstatter, einem Autohändler, ein Auto gekauft und sei dabei hinters Licht geführt worden. Laut Rechnung sei der Wagen unfallfrei gewesen, was er jedoch nicht war, wie sich nach dem Kauf herausstellte. Der Nebenbuhler habe mit seiner Frau und seinen Töchtern Weihnachten gefeiert. Hierfür habe er ihm Dekorationsgegenstände geliehen, die er jedoch nie wieder gesehen habe. Angeblich seien sie bei einem Wasserschaden kaputtgegangen. Außerdem habe ihn der Nebenbuhler von seiner Tochter, die von ihm vergewaltigt worden sein soll, abgeschirmt. Die Vergewaltigung könne er durch ein ärztliches Attest belegen, versicherte der Angeklagte dem Gericht. An dieser Stelle unterbrach die Vorsitzende den Angeklagten erneut. "Das Problem ist, dass es nicht zum ersten Mal vorkommt. Sie lassen keine Gelegenheit aus, ihn schlecht zu machen. Es wurden bereits Verfahren eingestellt. Irgendwann ist gut", sagte die Richterin und machte dem Angeklagten ein Angebot. Sie würde das Verfahren einstellen gegen eine Geldauflage, wenn der 60-Jährige im Gegenzug seine mittlerweile Ex-Frau und ihren Geliebten in Ruhe lässt. Doch damit war der Verteidiger nicht einverstanden.