Hassfurt Hass-Tiraden aus enttäuschter Liebe

Martin Schweiger

Ein 60-Jähriger sitzt in dieser Woche wegen Beleidigung auf der Anklagebank. Er hatte einen Nebenbuhler als Betrüger beschimpft.

 
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Hass-Tiraden aus enttäuschter Liebe Quelle: Unbekannt

Hassfurt - Am 26. August vergangenen Jahres ist einem heute 60-Jährigen aus dem Landkreis der Kragen geplatzt. In einem Brief an seine Tochter ließ er an dem neuen Lebensgefährten seiner Frau kein gutes Haar. Der Nebenbuhler sei "kriminell" und habe ihn auf "verlogene und hinterlistige Art betrogen", schrieb er der Tochter. Dummerweise bekam auch der gehasste Nebenbuhler den Brief in die Hand und erstattete prompt Anzeige wegen Beleidigung.

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Der Briefschreiber erhielt in der Folge einen Strafbefehl über 750 Euro, gegen den er Einspruch einlegte, sodass er am Mittwoch auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen musste. Dort legte der Angeklagte noch nach. Der neue Liebhaber seiner Frau habe bereits zwei Ehen ruiniert. Seine Tochter (die des Angeklagten) sei von ihm vergewaltigt worden, gab er zu Protokoll. Hier unterbrach die Vorsitzende den Wortschwall des Angeklagten. Sie wies ihn darauf hin, dass das Verfahren wegen der vermeintlichen Vergewaltigung eingestellt worden sei. "Sie begeben sich gerade auf ganz dünnes Eis!", warnte sie den 60-Jährigen.

Doch der setzte seine Schimpftirade fort: Seine Tochter habe sich deshalb zweimal versucht, das Leben zu nehmen und sei mittlerweile in einer psychiatrischen Anstalt. Auch seine zweite Tochter habe bereits einen Suizidversuch hinter sich. Außerdem habe es der Nebenbuhler geschafft, dass sich nun Mutter und Tochter aus dem Weg gehen würden. Verteidiger Roland Sternisko versuchte, die Betrugsvorwürfe seines Mandanten zu erklären.

Der habe bei dem Anzeigenerstatter, einem Autohändler, ein Auto gekauft und sei dabei hinters Licht geführt worden. Laut Rechnung sei der Wagen unfallfrei gewesen, was er jedoch nicht war, wie sich nach dem Kauf herausstellte. Der Nebenbuhler habe mit seiner Frau und seinen Töchtern Weihnachten gefeiert. Hierfür habe er ihm Dekorationsgegenstände geliehen, die er jedoch nie wieder gesehen habe. Angeblich seien sie bei einem Wasserschaden kaputtgegangen. Außerdem habe ihn der Nebenbuhler von seiner Tochter, die von ihm vergewaltigt worden sein soll, abgeschirmt. Die Vergewaltigung könne er durch ein ärztliches Attest belegen, versicherte der Angeklagte dem Gericht. An dieser Stelle unterbrach die Vorsitzende den Angeklagten erneut. "Das Problem ist, dass es nicht zum ersten Mal vorkommt. Sie lassen keine Gelegenheit aus, ihn schlecht zu machen. Es wurden bereits Verfahren eingestellt. Irgendwann ist gut", sagte die Richterin und machte dem Angeklagten ein Angebot. Sie würde das Verfahren einstellen gegen eine Geldauflage, wenn der 60-Jährige im Gegenzug seine mittlerweile Ex-Frau und ihren Geliebten in Ruhe lässt. Doch damit war der Verteidiger nicht einverstanden.

"Sie wollen eine menschliche Enttäuschung mit einer Geldauflage bestrafen?", warf er ein und stellte einen Beweisantrag: Er forderte die Anhörung weiterer Zeugen und die Bekanntgabe von Gesprächsnotizen - unter anderem eines ehemaligen Bürgermeisters und der Ex-Frau des Nebenbuhlers - wonach dieser "landläufig als Betrüger zu bezeichnen sei."

Dagegen verwehrte sich wiederum die Vorsitzende. Jemanden als "landläufigen Betrüger" zu bezeichnen sei eine Schmähkritik. Die Behauptung müsse der Wahrheit entsprechen, sagte die Richterin und fügte hinzu, dass ein Freispruch eher unwahrscheinlich sei und eine Fortführung des Prozesses "risikobehaftet" sei. Sie gab dem Angeklagten eine letzte Chance, das Verfahren einzustellen mit einer Geldauflage von 500 Euro. Doch dieses Angebot lehnten der 60-Jährige und sein Verteidiger ab. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Bei einem neuen Termin sollen dann etliche Zeugen aussagen.