Haßfurt - Zumindest ein Teil dieser Sachbeschädigungen konnte zwei Burschen (19 und 21 Jahre alt) nachgewiesen werden. Das Jugendgericht am Haßfurter Amtsgericht verurteilte sie deswegen zu einer - mittlerweile rechtskräftigen - Geldauflage von jeweils einem Monatslohn. Der Jüngere muss jetzt 400 Euro, der ältere 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweisen.