Kreis Haßberge – Im Landkreis Haßberge wurde am Mittwoch, 1. Februar, eine Wildgans am Main bei Knetzgau aufgefunden. Das berichtet das Landratsamt nun in einer Pressemitteilung. Proben seien zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen geschickt worden. Dieses habe am gestrigen Freitag Influenzaviren des Subtyps H 5 nachgewiesen. Weitere Untersuchungen zur näheren Differenzierung, ob es sich um die Geflügelpest handelt, laufen derzeit beim Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in Greifswald. „Bis das Ergebnis endgültig feststeht, besteht in unserem Landkreis der Verdacht auf Geflügelpest“, so die Pressesprecherin des Landratsamtes Haßberge, Monika Göhr.
Das Veterinäramt am Landratsamt Haßberge weist nochmals auf die dringende Einhaltung der bereits bestehenden Schutzregeln auch in kleinen Geflügelhaltungen hin: generelle Stallpflicht für jede Art von Geflügel; Betreten der Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung; Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch; Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Desinfektionsmöglichkeit für Schuhe. Weiterhin gilt: Verbot von Märkten und Ausstellungen mit Geflügel und Ziervögeln; Geflügelhalter, auch von Hobby-Geflügel, die ihren Bestand noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen ihren Bestand sofort dem Veterinäramt Haßberge unter Telefon 09521/27138 melden.
Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen nicht. Um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden, sollten Hunde- und Katzenbesitzer ihre Tiere nicht in der Nähe von Gewässern frei laufen lassen. Bürger, die tote Vögel finden, werden gebeten, die Fundstelle umgehend dem Veterinäramt Haßberge unter Telefon 09521/27138 zu den üblichen Geschäftszeiten mitzuteilen. Am Wochenende ist dieses erreichbar unter der Mobilnummer 0173/8644506.
Das Veterinäramt am Landratsamt Haßberge weist nochmals auf die dringende Einhaltung der bereits bestehenden Schutzregeln auch in kleinen Geflügelhaltungen hin: generelle Stallpflicht für jede Art von Geflügel; Betreten der Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung; Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch; Vorhaltung einer betriebseigenen Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Desinfektionsmöglichkeit für Schuhe. Weiterhin gilt: Verbot von Märkten und Ausstellungen mit Geflügel und Ziervögeln; Geflügelhalter, auch von Hobby-Geflügel, die ihren Bestand noch nicht beim Veterinäramt gemeldet haben, müssen ihren Bestand sofort dem Veterinäramt Haßberge unter Telefon 09521/27138 melden.
Eine Gefährdung für den Menschen besteht nach derzeitigen Erkenntnissen nicht. Um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden, sollten Hunde- und Katzenbesitzer ihre Tiere nicht in der Nähe von Gewässern frei laufen lassen. Bürger, die tote Vögel finden, werden gebeten, die Fundstelle umgehend dem Veterinäramt Haßberge unter Telefon 09521/27138 zu den üblichen Geschäftszeiten mitzuteilen. Am Wochenende ist dieses erreichbar unter der Mobilnummer 0173/8644506.