Der Roller musste stehen bleiben und der Fahrer wurde im Polizeiauto zur Blutentnahme ins Haßfurter Krankenhaus gebracht. Dem ärztlichen Untersuchungsbericht nach, war der Gang des Alkoholisierten sicher und sein Bewusstsein klar. Eindeutige Zeichen dafür, dass der Körper des Arbeitslosen stark an Alkohol gewöhnt ist. Obwohl er noch sehr jung an Jahren ist, hat er bereits fünf Vorstrafen auf dem Kerbholz. Im frühesten strafmündigen Alter von 14 Jahren kam er das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Dem Diebstahl folgte eine gefährliche Körperverletzung und der Besitz einer verbotenen Waffe. Dann wurde er erwischt, als er ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führte. Die letzte Verurteilung stammt aus dem letzten Jahr. Damals landete er wiederum wegen einer gefährlichen Körperverletzung für ein Woche im Jugendarrest in Würzburg. Offenbar hat diese Erfahrung bei dem Beklagten keine heilsame Wirkung gehabt. Aufgrund der langen Vorstrafenliste ging die Richterin in ihrem Urteil sogar über die Forderung des Anklagevertreters hinaus, der eine Geldstrafe von 800 Euro verlangt hatte. Zusätzlich ordnete sie eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von zehn Monaten an. Damit kriegt der Verurteilte seinen Führerschein nicht automatisch nach dieser Zeit wieder zurück, sondern muss erst bei der Kfz-Zulassungsstelle eben diese Fahrerlaubnis wieder neu beantragen. Das ist häufig mit weiteren Kosten verbunden, weil in vielen Fällen die
Zulassungsstelle auf eine MPU, also eine Medizinisch-Psychologische- Untersuchung, besteht.