Hassberge Trunkenheitsfahrt kommt teuer zu stehen

Manfred Wagner

Ein 21-jähriger Rollerfahren war betrunken und ohne Führerschein unterwegs. Der Arbeitslose muss nun 1200 Euro zahlen und mindestens zehn Monate auf seinen Führerschein verzichten.

Haßfurt - An einem Samstagabend konsumierte ein 21-jähriger arbeitsloser Rollerfahrer reichlich Bier und Wodka. Dann - nachts um halb zwei - kam er auf die Idee, sein Zweirad volltanken zu wollen. Obwohl er betrunken war und keinen Führerschein hatte, setzte er sich auf sein Zweirad und machte sich auf den Weg zu einer rund 15 Kilometer entfernten Tankstelle an der Autobahn. Dabei fiel er einer Polizeistreife auf. Nun kassierte er vom Haßfurter Amtsgericht eine saftige Geldstrafe: 60 Tagessätze á 20 Euro, also insgesamt 1200 Euro und eine Sperrfrist für die Wiedererteilung seines Führerscheins von zehn Monaten.

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Der beschriebene Vorfall ereignete sich heuer an einem Wochenende im Mai. Auf die Frage der Richterin, was ihn zu seinem kaum nachvollziehbaren Verhalten veranlasst habe, antwortete der Angeklagte kleinlaut: "Das weiß ich auch nicht." Und auf die Vorhaltung, weshalb er sich ohne Führerschein auf sein Kleinkraftrad gesetzt habe, erwiderte er: "Weil ich betrunken war."

Fluchtversuch scheitert

Der damals diensthabende Polizist berichtete im Zeugenstand, wie alles abgelaufen war. Demnach hätten er und sein Kollege in der angegebenen Zeit den Rollerfahrer auf einem Radweg entdeckt. Obwohl sie dann mit Blaulicht hinter dem Zweirad hergefahren wären, habe der Rollerfahrer gar nicht daran gedacht, anzuhalten. Vielmehr hätte er unvermittelt umgedreht und zu fliehen versucht. Auf einem Feldweg habe er ihnen entkommen wollen. Als sie ihn dann schnappten, hätten sie am Geruch und an der Sprache des Mannes sehr schnell gemerkt, dass Alkohol im Spiel gewesen sein musste.

Der Roller musste stehen bleiben und der Fahrer wurde im Polizeiauto zur Blutentnahme ins Haßfurter Krankenhaus gebracht. Dem ärztlichen Untersuchungsbericht nach, war der Gang des Alkoholisierten sicher und sein Bewusstsein klar. Eindeutige Zeichen dafür, dass der Körper des Arbeitslosen stark an Alkohol gewöhnt ist. Obwohl er noch sehr jung an Jahren ist, hat er bereits fünf Vorstrafen auf dem Kerbholz. Im frühesten strafmündigen Alter von 14 Jahren kam er das erste Mal mit dem Gesetz in Konflikt. Dem Diebstahl folgte eine gefährliche Körperverletzung und der Besitz einer verbotenen Waffe. Dann wurde er erwischt, als er ohne Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führte. Die letzte Verurteilung stammt aus dem letzten Jahr. Damals landete er wiederum wegen einer gefährlichen Körperverletzung für ein Woche im Jugendarrest in Würzburg. Offenbar hat diese Erfahrung bei dem Beklagten keine heilsame Wirkung gehabt. Aufgrund der langen Vorstrafenliste ging die Richterin in ihrem Urteil sogar über die Forderung des Anklagevertreters hinaus, der eine Geldstrafe von 800 Euro verlangt hatte. Zusätzlich ordnete sie eine Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von zehn Monaten an. Damit kriegt der Verurteilte seinen Führerschein nicht automatisch nach dieser Zeit wieder zurück, sondern muss erst bei der Kfz-Zulassungsstelle eben diese Fahrerlaubnis wieder neu beantragen. Das ist häufig mit weiteren Kosten verbunden, weil in vielen Fällen die
Zulassungsstelle auf eine MPU, also eine Medizinisch-Psychologische- Untersuchung, besteht.

Letzte Chance

In ihrer Urteilsbegründung las die Vorsitzende dem Arbeitslosen die Leviten: "Das milde Jugendstrafrecht ist bei Ihnen jetzt endgültig vorbei, Ihr Verhalten ist kein Kavaliersdelikt, damit gefährden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere! Bei der nächsten Verfehlung müssen Sie mit einer Freiheitsstrafe rechnen!" Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.