Haßfurt - Dass ein Gerichtsvollzieher bei seinen "Kunden" wenig Begeisterung weckt, liegt in der Natur der Sache. Aber dass er von einem säumigen Schuldner eine Privatrechnung gestellt bekommt, fällt schon sehr aus dem Rahmen. Derjenige, der diese Rechnung geschrieben hatte, sollte wegen versuchter Nötigung laut Strafbefehl des Staatsanwalts 600 Euro zahlen. Der Einspruch dagegen erwies sich als Schuss ins eigene Knie, wie die wegen des Einspruchs angesetzte Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht ergab: Mit ihrem - noch nicht rechtskräftigen Urteil - verdoppelte Strafrichterin Ilona Conver die Geldstrafe auf 1200 Euro.