Hassberge Mit 2,25 Promille auf dem Roller

Martin Schweiger

Stark angetrunken fuhr eine 54-Jährige im September des vergangenen Jahres von Ebelsbach nach Zeil. Vor Gericht kommt sie noch einmal glimpflich davon.

Mit 2,25 Promille auf dem Roller Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Es klingt fast, als wäre eine 54-Jährige aus dem Maintal auch noch stolz auf ihre Straftat, die sie am 30. September vergangenen Jahres verübte. "Alkoholiker halt. Da kann mer des", schilderte sie ihrem Verteidiger Hans Andree ihre "Fähigkeit" einen Motorroller mit 2,25 Promille im Blut von Ebelsbach nach Zeil zu steuern, ohne dabei einen Unfall zu bauen. Von Richterin Kerstin Leitsch erntete die 54-Jährige bei der Verhandlung am Amtsgericht kein Lob für ihr "Kunststück." Die Vorsitzende verurteilte die Angeklagte zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe. Vor Ablauf von eineinhalb Jahren darf sie keinen neuen Führerschein machen und vier Monate lang kein motorisiertes Fahrzeug steuern - nicht mal einen Aufsitz-Rasenmäher.

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Mit der Bewährungsstrafe kam die Angeklagte noch glimpflich davon, denn die Staatsanwältin hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten gefordert - ohne Bewährung. Nicht ohne Grund: denn die Angeklagte ist bereits fünfmal einschlägig wegen Trunkenheitsfahrten vorbestraft. Die erste Verurteilung stammt aus dem Jahr 1995. Mehrfach saß sie bereits hinter Gittern. Auslöser für die diesmal angeklagte Tat war nach ihrer Aussage vor Gericht der plötzliche Tod ihres Bruders, der sie damals im September stark mitgenommen habe.

Hinzu kam die Beziehung zu ihrem damaligen alkoholabhängigen Freund, der sie immer wieder zum Trinken animiert habe. Sie habe daher jemanden zum Reden gebraucht und habe zu ihrem Ex-Freund fahren wollen, gab sie zu Protokoll. Dort kam sie jedoch nicht an. Sie wurde kurz nach 18 Uhr von einer Polizeistreife gestoppt. Gut eine Stunde später erfolgte die Blutentnahme, die den hohen Wert ergab. Laut Arztprotokoll war der Gang der 54-Jährigen schwankend, der Finger-Nase-Test unsicher. Das war vor vier Jahren noch anders. Damals wurde die Angeklagte sogar mit 2,3 Promille auf dem Roller erwischt. Damals waren keine alkoholbedingten Auffälligkeiten feststellbar.

Dass die Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davonkam, liegt daran, dass sie dem Gericht glaubwürdig schilderte, dass sie einen Schlussstrich unter ihre Alkoholiker-Karriere gesetzt habe. Sie habe eine Entgiftung und einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Suchtklinik hinter sich und sei nun clean, versicherte sie dem Gericht. Mit ihrem alkoholabhängigen Freund habe sie vor zwei Wochen Schluss gemacht. Die Suchtberatung der Caritas besuche sie außerdem regelmäßig.

Verteidiger Andree bat daher, seiner Mandantin mit einer Bewährungsstrafe eine letzte Chance zu geben. Schließlich sei der Roller maximal 25 Stundenkilometer gefahren und bei weitem nicht so gefährlich wie beispielsweise ein Auto. Die Vorsitzende hatte ein Einsehen und gewährte dem Verteidiger den Wunsch. "Es ist eine neue Chance und gleichzeitig ihre letzte", redete sie der Verurteilten ins Gewissen. Als Auflage muss die 54-jährige Frührentnerin Arbeitsstunden verrichten. Sollte sie dies unterlassen, droht der Widerruf der Bewährung nicht nur dieses Urteils, sondern auch der Bewährungsstrafe vor vier Jahren und die 54-Jährige müsste für längere Zeit hinter Gitter.