Kreis Haßberge - Um es kurz zu machen: Im Moment ist die Situation für Chöre mehr als schwierig. Zwar gab es am 16. Juni 2020 einen Erlass der bayerischen Staatskanzlei, dass das Singen im Chor wieder möglich sei, doch nur unter "Einhaltung strenger Schutz- und Hygienemaßnahmen". Dazu zählen ein Mindestabstand von zwei Metern, häufige Lüftungsintervalle und eine Begrenzung der Probendauer. Wie dies genau umzusetzen ist, erläutert ein "Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der Laienmusik", welches neun Seiten umfasst und von den bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst herausgegeben wurde.