Kreis Haßberge - Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts dem "Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet", wie es in der Rechtssprache heißt, macht sich wegen Jagdwilderei strafbar. Über genau solche Fälle wurden in den vergangenen Wochen die Forst- und Polizeibehörden in den Haßbergen und im Steigerwald wiederholt in Kenntnis gesetzt, wie die Polizeiinspektion Haßfurt am Donnerstag mitteilte. Demnach werden offensichtlich sowohl im Naturpark Steigerwald als auch im Naturpark Haßberge Wildtiere unerlaubt gejagt.
Hassberge In den Haßberge-Wäldern wird gewildert
Tanja Kaufmann 06.12.2018 - 17:58 Uhr