Haßfurt - Vier Zeugen hat das Amtsgericht Haßfurt bei einem Prozess am Freitag gehört. Auf der Anklagebank saß ein Tierhalter mit Lehrbefugnis aus dem Landkreis, dem die Anklage Vergehen nach dem Tierschutzgesetz vorwarf. Er habe Hunde nicht artgerecht gehalten, diese nicht sozialisiert und ihnen dadurch Leiden und Schmerzen zugefügt, hieß es. Amtsrichterin Ilona Conver verurteilte den 79-jährigen Mann zu einer Geldstrafe von 680 Euro und sprach ein Hundehalteverbot von zwei Jahren aus. Ausgenommen wurde ein Hund.