Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern zu können. Er sei zuvor auf einer Feier gewesen, wo er ein Bier getrunken habe. Er vermutete, dass ihm jemand etwas ins Bier gekippt haben müsse, was ihn ausrasten ließ. Nach dem Abend sei er in das Bezirkskrankenhaus Werneck gebracht worden, wo er zwei Wochen verbracht habe. Danach habe er sich aufgrund einer polizeilichen Anordnung dem Elternhaus zehn Tage lang nicht nähern dürfen. Er habe an jenem verhängnisvollen Abend seine eigene Mutter nicht mehr erkannt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Mittlerweile habe er sich entschuldigt. Auf Drängen des Stiefvaters hat er sich eine eigene Wohnung genommen. Der Anlass für die Auseinandersetzung war nach Angaben des Stiefvaters die Tatsache, dass der Angeklagte einen Freund mit nach Hause brachte, der bei ihm übernachten wollte. Der Angeklagte selbst habe jedoch noch einmal die Wohnung verlassen wollen. Dies habe der Stiefvater jedoch nicht akzeptiert. Sein Stiefsohn sei daraufhin aufbrausend geworden. Die Augen seien "anders" gewesen. Er habe den damals 19-Jährigen nicht wiedererkannt. Es sei zur Rangelei gekommen, bei der beide zu Boden gingen. Der Angeklagte habe gedroht ihn "abzuschlachten". Er habe daraufhin die Polizei gerufen, die wenig später eintraf, den Wüterich überwältigte und in Handschellen abführte.