Hassberge Familie mit Schlachtbeil bedroht

Martin Schweiger

Ausnahmezustand herrschte im Juli des vergangenen Jahres in einem Haßbergdorf. Ein 19-Jähriger drohte, Bruder und Stiefvater zu töten.

 
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Familie mit Schlachtbeil bedroht Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Aufruhr herrschte am späten Samstagabend des 6. Juli vergangenen Jahres in einem Haßbergdorf, nachdem ein damals 19-jähriger Metzger gedroht hatte, seinen Stiefvater und seinen Bruder mit einem Schlachtbeil umzubringen. Der Stiefvater wählte den Polizeinotruf 110. Daraufhin fuhren 18 Polizeibeamte sowie Rettungssanitäter an den Einsatzort. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei war in Bereitschaft und das gesamte Dorf war vorübergehend abgeriegelt. Am Montag musste sich der heute 20-Jährige am Jugendgericht wegen Bedrohung verantworten.

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Laut Anklage hat er nicht nur seinen Stiefvater bedroht, sondern auch seinen Bruder, der vor Gericht jedoch von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte. Nachdem der Angeklagte gedroht hatte, seinen Stiefvater mit dem Beil "aufzuschlitzen", soll sich der Bruder des Angeklagten schützend vor den gemeinsamen Stiefvater gestellt haben. Daraufhin soll der Angeklagte laut Anklageschrift die Klinge des Schlachtbeils an den Hals seines Bruders gehalten haben mit den Worten: "Ich schlitz dich auf."

Vor Gericht gab der Angeklagte an, sich nur noch bruchstückhaft an den Abend erinnern zu können. Er sei zuvor auf einer Feier gewesen, wo er ein Bier getrunken habe. Er vermutete, dass ihm jemand etwas ins Bier gekippt haben müsse, was ihn ausrasten ließ. Nach dem Abend sei er in das Bezirkskrankenhaus Werneck gebracht worden, wo er zwei Wochen verbracht habe. Danach habe er sich aufgrund einer polizeilichen Anordnung dem Elternhaus zehn Tage lang nicht nähern dürfen. Er habe an jenem verhängnisvollen Abend seine eigene Mutter nicht mehr erkannt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Mittlerweile habe er sich entschuldigt. Auf Drängen des Stiefvaters hat er sich eine eigene Wohnung genommen. Der Anlass für die Auseinandersetzung war nach Angaben des Stiefvaters die Tatsache, dass der Angeklagte einen Freund mit nach Hause brachte, der bei ihm übernachten wollte. Der Angeklagte selbst habe jedoch noch einmal die Wohnung verlassen wollen. Dies habe der Stiefvater jedoch nicht akzeptiert. Sein Stiefsohn sei daraufhin aufbrausend geworden. Die Augen seien "anders" gewesen. Er habe den damals 19-Jährigen nicht wiedererkannt. Es sei zur Rangelei gekommen, bei der beide zu Boden gingen. Der Angeklagte habe gedroht ihn "abzuschlachten". Er habe daraufhin die Polizei gerufen, die wenig später eintraf, den Wüterich überwältigte und in Handschellen abführte.

Da er noch eine kleine Tochter habe, habe er seinem Stiefsohn nahegelegt, das Haus zu verlassen und sich eine eigene Wohnung zu nehmen. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe sagte, dass sich der Angeklagte "in falschen Kreisen bewegen" würde, in denen Alkohol und Drogen konsumiert würden. Seinen Arbeitsplatz habe er verloren, weil er unter Drogeneinfluss auf fremden Dächern herumgelaufen sei. "Diese Kreise werden dir langfristig das Genick brechen", ermahnte die Jugendgerichtshelferin ihren Mandanten im Gerichtssaal. Ob der Angeklagte zur Tatzeit unter Drogeneinfluss stand, steht nicht fest. Eine Blutentnahme erfolgte erst Tage später in Werneck. Ein Alkoholtest ergab keinen auffälligen Wert. Da der Angeklagte außer einem geringfügigen Fehltritt vor vier Jahren eine weiße Weste hat, stellte das Gericht das Verfahren ein. Als Auflage muss er 30 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten.