Haßfurt - Dass es verboten ist, ein Gespräch mit einem Polizeibeamten heimlich mit dem Handy aufzunehmen, musste ein 20-jähriger Auszubildender aus dem Steigerwald auf die harte Tour lernen. Das Amtsgericht verurteilte den Heranwachsenden nach Jugendstrafrecht am Montag wegen der "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" zu einer Geldauflage in Höhe von 300 Euro, zahlbar an den Kreisjugendring. Der Angeklagte hatte am 20. Oktober vergangenen Jahres mit einigen Freunden eine Discothek in Hofheim besucht. Dreimal musste eine Polizeistreife an jenem Abend anrücken, um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten. In einem Fall nahmen die Ordnungshüter einen Bekannten des Angeklagten mit auf die Polizeistation nach Haßfurt, damit er dort seinen Rausch in der Ausnüchterungszelle ausschlafen konnte.