Haßfurt - Dass es zwischen Brüdern Ärger und Verdruss gibt, ist gar nicht so selten. Aber dass ein solcher Streit mit den Fäusten ausgetragen wird und deswegen zu einem strafrechtlichen Nachspiel führt, fällt doch etwas aus dem Rahmen. Ein 56-Jähriger saß auf der Anklagebank des Haßfurter Amtsgerichts, weil er laut Anklage seinen drei Jahre jüngeren Bruder dreimal mit der Faust ins Gesicht haben soll. Obwohl der Angeklagte alles kategorisch abstritt, wurde er zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt und muss zusätzlich 750 Euro Schmerzensgeld bezahlen.