Hassberge Bürder tragen Streit mit den Fäusten aus

Manfred Wagner

Am Amtsgericht Haßfurt wird ein 56-Jähriger zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt. Das Schmerzensgeld von 750 Euro bleibt in der Familie.

Bürder tragen Streit mit den Fäusten aus Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Dass es zwischen Brüdern Ärger und Verdruss gibt, ist gar nicht so selten. Aber dass ein solcher Streit mit den Fäusten ausgetragen wird und deswegen zu einem strafrechtlichen Nachspiel führt, fällt doch etwas aus dem Rahmen. Ein 56-Jähriger saß auf der Anklagebank des Haßfurter Amtsgerichts, weil er laut Anklage seinen drei Jahre jüngeren Bruder dreimal mit der Faust ins Gesicht haben soll. Obwohl der Angeklagte alles kategorisch abstritt, wurde er zu einer Geldstrafe von 2250 Euro verurteilt und muss zusätzlich 750 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

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Bei der Verhandlung ging es um einen Vorfall, der sich am Samstagabend des 4. April diesen Jahres im nordöstlichen Bereich des Haßbergkreises ereignete. Die seit vielen Jahren verfeindeten Brüder wohnen dort im selben Dorf. Damals wollte der Beschuldigte durch die Werkstatt seines Bruders, der zu dieser Zeit mit einem Kumpel dort etwas reparierte, zu seinem Garten gehen. Das steht ihm zu, denn er hat ein Durchgangsrecht und deshalb auch einen Schlüssel.

Doch als der Schlüssel nicht passte, entstand aus diesem nichtigen Anlass böses Blut. Zuerst, sagte der jüngere Bruder, sei er als "Nazi" beschimpft worden. Dabei sei es aber nicht geblieben. Vielmehr habe sein älterer Bruder ihm zweimal mit der Faust auf die Unterlippe geschlagen und anschließend noch eine Ohrfeige verpasst.

Der Angeklagte präsentierte eine völlig andere Version. Nach seinen Worten hätte ihn sein Bruder mit den Worten "Na, du Blödel" begrüßt. Sodann habe nicht er geschlagen, sondern er sei im Gegenteil selber geschlagen und sogar am Hals gewürgt worden. Dagegen habe er sich dann gewehrt und den anderen weggestoßen.

Die anschließenden Zeugenaussagen spielten eine entscheidende Rolle bei der Frage, welche dieser beiden, völlig gegensätzlichen Darstellungen der Wahrheit entspricht. Deshalb wies Richterin Kerstin Leitsch die Zeugen eindringlich darauf hin, dass sie verpflichtet seien, die Wahrheit zu sagen. Falschaussagen, machte sie unmissverständlich klar, werden nach deutschem Recht sehr streng bestraft.

Der zur Tatzeit anwesende Nachbar bestätigte die Angaben des Opfers. Durch die Attacke des Angeschuldigten sei auch die Brille des jüngeren Bruders auf den Boden gefallen. Er konnte sich auch daran erinnern, dass etliche Tage später der Geschlagene mit einem geschwollenen Gesicht herumgelaufen wäre.

Als weitere Zeugin trat eine 59-jährige Nachbarin in den Zeugenstand. Sie berichtete, dass der Angeklagte seinen jüngeren Bruder immer wieder mit den Ausdrücken "Nazi", "Behinderter" und "Sonderschüler" beschimpft hätte. "Der Streit ging immer vom Angeklagten aus", sagte sie wörtlich. Allerdings gab sie auf Nachfrage an, dass auch der Geschlagene dem älteren Bruder vorgeworfen hätte: "Du hast die Pflegekasse betrogen!"

Erwiesen ist, dass sich der Werkstattbesitzer zwei Tage nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung begab. Wegen einer Gesichtsprellung und Hämatomen wurde er 14 Tage lang krankgeschrieben. So lange habe er erhebliche Schmerzen gehabt, behauptete er.

Die Verteidigerin Jessica Gralher bezweifelte die Glaubwürdigkeit der aufgetretenen Zeugen. In deren Aussagen gebe es zahlreiche Widersprüchlichkeiten, argumentierte sie. Insbesondere hätten beide Zeugen davon gesprochen, dass das linke Auge und die linke Gesichtshälfte des Nebenklägers angeschwollen gewesen wären. Laut ärztlichem Attest sei jedoch der rechte Kiefer betroffen gewesen. Der Beschuldigte selber sprach in seinem letzten Wort von einer "Intrige" und dass "gelogen wurde, dass sich die Balken biegen."

Dagegen hielten die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sowie Rechtsanwalt Horst Soutschek, der das Opfer vertrat, die Schuld des Angeklagten für erwiesen und forderten in ihren Plädoyers eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 2250 Euro. Dieses Strafmaß übernahm die Vorsitzende in ihrem Urteil. Obwohl die Zeugenaussagen nicht völlig widerspruchsfrei gewesen seien, könne sie kein Komplott erkennen, sagte die Richterin. Zusätzlich muss der Verurteilte noch ein Schmerzensgeld von 750 Euro bezahlen und die Kosten für das Gericht und die Nebenklage tragen. Ob er gegen das Urteil in Berufung geht, ist offen.