Haßfurt - Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der 47-Jährige legte Einspruch ein und musste sich daher am Freitag am Amtsgericht verantworten. Am 14. Oktober vergangenen Jahres verhängte die Justiz gegen ihn einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, der ihm verbietet, sich seiner Ex-Frau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen. Dass er gegen diese Regel verstoßen hat, sei ihm bewusst, sagte der Angeklagte vor Gericht.