Hassberge Beziehungsdrama endet vor Gericht

Martin Schweiger

Eine Frau gab an, dass ihr Ex ein Messer nach ihr geworfen habe. Danach folgte ein Kontaktverbot, gegen das der Mann durch das Schreiben von SMS jedoch verstieß.

Beziehungsdrama endet vor Gericht Quelle: Unbekannt

Haßfurt - Weil er seiner Ex-Frau zwölf Handy-Nachrichten geschickt hat, erhielt ein 47-jähriger Arbeiter einen Strafbefehl. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte er dabei gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen. Der 47-Jährige legte Einspruch ein und musste sich daher am Freitag am Amtsgericht verantworten. Am 14. Oktober vergangenen Jahres verhängte die Justiz gegen ihn einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz, der ihm verbietet, sich seiner Ex-Frau zu nähern oder Kontakt zu ihr aufzunehmen. Dass er gegen diese Regel verstoßen hat, sei ihm bewusst, sagte der Angeklagte vor Gericht.

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Vorausgegangen sei ein Streit am 10. Oktober vergangenen Jahres in dem gemeinsam bewohnten Haus im südlichen Landkreis. Dort habe er mit seiner Ex-Frau zusammengelebt trotz der Trennung vor vier Jahren. Beim gemeinsamen Frühstück um 7 Uhr morgens habe man im Radio die Meldung vom Attentat in Halle gehört. Seine Ex-Frau habe daraufhin gesagt, dass die katholische Kirche schließlich auch nicht geschützt werde. Es sei zum Streit gekommen, bei dem er wutentbrannt ein Messer in den Brotkorb geworfen habe. Seine Ex-Frau habe daraufhin den Polizeinotruf gewählt und am Telefon gesagt, ihr Ex-Mann habe ein Messer nach ihr geworfen. Wenig später fuhren zwei Polizeistreifen, ein Sanitätsauto und ein Notarzt in dem kleinen Steigerwald-Dorf vor. Die beiden Streithähne wurden getrennt verhört. Dabei habe seine Ex eine "verlogene Falschaussage" gemacht, indem sie aussagte, von ihm mit dem Messer bedroht worden zu sein. Zudem schulde er ihr Geld. In der Folge habe er einen Platzverweis erhalten und habe das Haus verlassen müssen.

Zehn Wochen lang sei er danach obdachlos gewesen und habe in seinem Auto schlafen müssen, gab er unter Tränen zu Protokoll. An den Vorwürfen sei nichts dran. Er habe kein Messer nach ihr geworfen und sowohl seinen Mietanteil als auch für Lebensmittel bezahlt. Mit den Handy-Nachrichten habe er versucht aufzuklären. "Sie wollte mich abservieren", sagte er und ließ kein gutes Haar an seiner Ex-Frau, die er im Jahr 2013 geheiratet hatte. Sie sei Alkoholikerin und habe ihn nur als "Toy-Boy" benutzt. Sie sei sadistisch, materialistisch und selbstsüchtig, schob er hinterher. Sie habe ihn von oben herab behandelt und als "Versager" tituliert. Nach der Trennung im Jahr 2016 habe er drei Wochen in der Psychiatrie in Werneck verbracht. Die so gescholtene Ex-Frau war als Zeugin geladen, machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Das Gericht stellte daher das Verfahren ein.